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MENSCHENHÄNDLER IN 29 LÄNDERN AUF EUROPÄISCHEN FLUGHÄFEN UND STRASSEN FESTGENOMMEM

MENSCHENHÄNDLER IN 29 LÄNDERN AUF EUROPÄISCHEN FLUGHÄFEN UND STRASSEN FESTGENOMMEM
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Aktionstage bringen weitere Verhaftungen wegen Geldwäsche, moderner Sklaverei und anderer Verbrechen

Vom 8. bis 12. November unterstützte Europol umfangreiche internationale Maßnahmen gegen den Menschenhandel. 29 Länder*, angeführt von Österreich und Rumänien, nahmen an den Aktionstagen teil, die von Europol und Frontex koordiniert wurden. Im Rahmen dieser Aktivitäten nahmen mehr als 14 000 Strafverfolgungsbeamte die Routen des Menschenhandels auf Straßen und Flughäfen ins Visier. Dies führte zu 212 Festnahmen und der Identifizierung weiterer 89 Verdächtiger des Menschenhandels.

Ziel der Aktionstage war die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Zwangskriminalität und der Zwangsbettelei. Europol koordinierte die fünf Aktionstage von seinem 24-Stunden-Operationszentrum aus, das den teilnehmenden Ländern während der gesamten Operation Informationsabgleiche, sichere Kommunikationskanäle und eine Reihe von Analysefähigkeiten zur Verfügung stellte. Die Aktionstage fanden unter dem Dach des EMPACT- Sicherheitsmechanismus/ -rahmens statt .

Ergebnisse vom 8.-12. November **

  • 212 Festnahmen wegen Straftaten wie Menschenhandel, Geldwäsche, Zuhälterei und Betrug
  • 147 668 Personen und 91 856 Fahrzeuge kontrolliert
  • 327 weitere Ermittlungen eingeleitet

DAS NETZ WEIT AUSBREITEN BEI DER VERFOLGUNG VON MENSCHENHÄNDLERN

Die Aktionstage zielten darauf ab, Menschenhandelsverdächtige bei ihrer Durchreise durch Europa zu identifizieren und festzunehmen, sowie die Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und zu schützen und den damit verbundenen Dokumentenbetrug zu verhindern. Europol koordinierte die nationale Polizei, die Fahrgastinformationseinheiten, die Grenzschutzbeamten und die nationalen Behörden zur Bekämpfung des Menschenhandels. Gemeinsam schufen sie ein dichtes Netz um die Schmugglerrouten, wobei die nationale Polizei und Grenzbeamte Straßenkontrollen durchführten, während die Passagierinformationseinheiten Flugpassagiere überprüften.

Dies führte dazu, dass die Strafverfolgungsbehörden 593 Erwachsene und 57 Minderjährige als potenzielle Opfer von Menschenhandel identifizierten, darunter Staatsangehörige aus Ländern auf vier Kontinenten. Beamte auf EU-Flughäfen konnten eine große Zahl von Opfern als anfällig für Menschenhandel und Ausbeutung identifizieren. Die identifizierten Personen wurden entweder erfolgreich an den britischen National Referral Mechanism überwiesen oder in ihre Heimatländer mit Sozialkontrollen oder polizeilicher Unterstützung nach ihrer Rückkehr zurückgebracht.

Außerdem wurden Waren wie falsche Führerscheine, Waffen und harte Drogen beschlagnahmt. Die Informationen aus diesen Aktionstagen haben zur Eröffnung von 327 neuen Fällen sowie zur möglichen Identifizierung weiterer Verdächtiger und des Menschenhandels geführt. Diese verstärkte Zusammenarbeit zwischen EU-Agenturen, nationalen Strafverfolgungsbehörden und Akteuren wie Fahrgastinformationsstellen wird in ähnliche künftige Ermittlungen zu diesen schweren kriminellen Aktivitäten einfließen.

Die Strafverfolgungsbehörden zielten auch auf eine Vielzahl möglicher Orte für Menschenhändler ab, wie Bars, Bordelle, Nachtclubs, Nagelstudios, Massagestudios und Stripclubs. Diese Vielfalt an Zielgebieten war das Ergebnis von Erkenntnissen, die zeigten, dass Menschenhändler mehrere Methoden zur Rekrutierung ihrer Opfer einsetzten, wie die „Lover-Boy“-Methode und Gewaltandrohungen gegen die Angehörigen der Opfer.

*Beteiligte Länder: Österreich (Aktionsleiter), Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Finnland, Deutschland, Ungarn, Island, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien (Aktionsleiter), Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo***, Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina

**Ergebnisse der Aktivitäten in Luxemburg und Malta stehen noch aus.

*** Diese Benennung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und der Stellungnahme des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

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