Mediale Propagandalügner gibt ´s da draußen auf der Straße ohne Ende, doch auch im Internet wird Propaganda gegen faktentreue Aufklärer gemacht, welche der Bevölkerung die Wahrheit mitteilen.
Klärt man zum Beispiel über die Klimalügereien auf, dann versuchen schäbigen Propagandisten das zu diffamieren. Propagandisten sind übrigens ekelerzeugende Töchter und Söhne, die wohl sogar ihre eigene Mutter für 5 Euro verschachern würden.
Klären wahrheitsliebende Medien im Internet mit faktenbasierender Aufklärung über die Machenschaften der Lebensmittelmafia auf, so ist man sich der Torpedierung dessen ebenfalls gewiss.
Propagandalügner versuchten auch die tatsächliche Situation in Deutschland in Abrede zu stellen, was den Status und die Rechtssituation betrifft.
Da konnten von wahrheitsliebenden Internetmedienmachern ruhig eindeutige Beweise vorgelegt werden, doch noch nicht einmal davon ließen sich die Schädlinge abhalten, auch weiterhin zu versuchen, alles in ´s Lächerliche zu ziehen, zu diffamieren und zu denunzieren.
Dankenswerterweise geschah das ausschließlich, also immer nur mit fadenscheinigen Scheinargumenten, die sogar ein Kind durchschaut – oder auch mit dem üblichen Geschwafel, womit man wahrheitsliebenden Internetmedien eine Zugehörigkeit zur rechten Szene oder ähnlich Unschönes anzudichten versuchte.
Dieser Hut ist allerdings bereits so alt, dass man damit noch nicht einmal mehr die Eltern von Neunzigjährigen beeindrucken kann, geschweige denn denkende Menschen, von denen es jeden Tag mehr und mehr gibt.
In den allermeisten Fällen dürfte es also beim Versuch geblieben sein, da die Scheinargumente, Lügen und Behauptungen von Propagandisten es einfach nicht mit der Wahrheit aufnehmen können, die per Fakten und Tatsachen nachgewiesen ist.
So wurde von Propagandisten auch gern schon mal versucht, die HLKO (Haager Landkriegsordnung) als gar nicht gültig hinzustellen – selbstverständlich auch wieder mit wie immer fadenscheinigen Scheinargumenten.
Warum will das Propagandageseuche die HLKO eigentlich als ungültig hinstellen?
Diese Frage ist schnell beantwortet: In der HLKO gibt es zwei Artikel, die eine überaus große Tragweite haben, denn die Sache ist nämlich die:
In Artikel 46 der HLKO findet sich der Satz: „Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden“.
Das ist für das herrschende Schwerverbrechergesindel, welches hierzulande in sogenannten Parlamenten, Städten, Gemeinden und Kommunen hockt, natürlich überaus unschön.
Das heißt nämlich nichts anderes, als dass jegliche Steuer, jegliche Zwangsgebühr und jegliche Zwangsabgabe zwar erhoben werden kann, allerdings nicht eingezogen werden darf, da das Einziehen des Privateigentums durch Artikel 46 der HLKO untersagt ist.
Welche Konsequenz hat das?
Auch diese Frage ist schnell beantwortet: Das hat die Konsequenz, dass das Zahlen jeglicher Steuer, jeglicher Zwangsgebühr und jeglicher Zwangsabgabe bestenfalls auf freiwilliger Basis erfolgen kann, da die HLKO das Einziehen von Privateigentum nämlich nicht erlaubt.
Wer also gern Steuern, Zwangsabgaben und der Gleichen bezahlen möchte, der kann das gern tun – muss er aber nicht.
Dass im hiesigen Land kein einziges gültiges Gesetz existiert, welches zur Zahlung von Steuern verpflichtet, erwähnen wir in diesem Artikel gern ein weiteres Mal, auch wenn unsere Stammleserinnen und Stammleser das schon längst wissen.
Ebenso wiederholen wir gern, dass im hiesigen Land keine einzige staatliche Organisation existiert, die Steuern, Zwangsabgaben etc. überhaupt einfordern darf, da das hiesige Land mehrfach bewiesen kein Staat ist.
Das bedeutet: Im hiesigen Land existieren ausschließlich Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse, die auf keinen Fall dazu berechtigt sind, Gesetze zu erlassen oder Forderungen an die Bevölkerung zu stellen.
Das hängt übrigens damit zusammen, dass es hierzulande keinen einzigen hoheitsrechtlich befugten Beamten gibt, da der Beamtenstatus exakt am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde.
Wir haben es hierzulande also ausschließlich mit Firmen und mit Firmenangestellten zu tun.
Nun fragen wir mal: Dürfen Firmen und/oder Firmenangestellte von Ihnen das Zahlen von Steuern und Zwangsabgaben verlangen???
Nein. Natürlich nicht! Ansonsten könnte ja auch der Apotheker mit selbst gebastelten Steuerforderungen an Sie herantreten und von Ihnen die Zahlung selbiger verlangen.
Das macht der Apotheker aber nicht, weil er weiß, dass Sie das niemals bezahlen würden.
Die „Bundesrepublik Deutschland“, die ebenfalls eine Firma ist, macht das hingegen schon und das sogar sehr erfolgreich.
Und wissen Sie, wieso die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ damit so viel Erfolg hat?
Auch diese Frage ist schnell beantwortet: Die Firma „Bundesrepublik Deutschland“ ist damit so erfolgreich, weil SIE (lieber Neuankömmling bei News Top-Aktuell)
erstens: wahrscheinlich gar nicht wussten, dass die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ nur eine Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse ist
zweitens: obrigkeitshörig bis über die Ohren sind (bzw. womöglich bis eben noch waren)
drittens: diesbezüglich nie etwas hinterfragt haben, denn Sie kennen ja sicher einen der Deutschen liebsten Sprüche: „das war ja schon immer so“.
Heute wissen wir: Nur weil etwas „schon immer so war“, muss es nicht rechtens sein. Hinterfragen Sie also bitte auch alles andere, „was schon immer so war“.
Sie werden erstaunt sein, was so alles „schon immer so war“, aber nicht rechtens ist.
Zurück zur HLKO:
Die HLKO offeriert einen weiteren überaus interessanten Artikel, nämlich den Artikel 47. In dem heißt es: „Plünderung ist ausdrücklich untersagt“.
Sogenannte „Gerichtsvollzieher“, die nichts anderes als Einbrecher, Diebe und Plünderer, aber keine Beamten mit hoheitsrechtlichen Befugnissen sind, haben somit selbstverständlich keinerlei Legitimation, geschweige denn das Recht dazu, in Ihre Privatsphäre einzudringen und Sie auszuplündern. Die HLKO verbietet das nämlich mit dem Artikel 47.
Nun wissen Sie, warum das Propagandagesindel die HLKO gern mal als ungültig hinzustellen versucht.
Sollte tatsächlich jemand auf das Geschwätz solcher Propagandisten ´reingefallen sein, so können wir mit diesem Artikel einen überaus knackigen Beweis liefern, dass die HLKO bis zur Sekunde gültig ist (siehe nachfolgendes Dokument):
Das „Bundespräsidialamt“ hat mit diesem Schreiben eindeutig bestätigt, dass die HLKO bis zur Sekunde Gültigkeit besitzt.
Damit wird auch bestätigt, dass die Artikel 46 und 47 der HLKO Gültigkeit besitzen.
Es wird also Zeit, dass die Bevölkerung diese Artikel endlich mal in Anwendung bringt und damit aufhört, schwerkriminellen Firmen und deren nicht minder kriminellen Angestellten Gelder in den Rachen zu werfen, die man für sich selbst doch viel besser verwenden kann.
Auch sollten Sie unbedingt alle Steuern (direkte wie auch indirekte), die Sie lebenslänglich zu Unrecht bezahlt haben, auf jeden Fall mit Zins und Zinseszins zurück verlangen.
Wie man das machen kann, haben wir (unter anderem) hier beschrieben: „klick“
Kleine Bitte noch: Tun Sie uns (und somit auch sich selbst) doch bitte einen Gefallen. Geben Sie diese Informationen weiter – sowohl über persönliche Gespräche, als auch über Netzwerke im Internet.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mithilfe.