Die NRW-Landesregierung hat die Regeln der neuen Coronaschutz-Verordnung mitgeteilt, sie tritt am Samstag in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen und Lockerungen.
Die NRW-Landesregierung hat eine neue Coronaschutz-Verordnung verfasst. Sie gilt ab Samstag und stellt den ersten von drei Lockerungsschritten dar.
Das gilt ab Samstag in NRW
- Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten für vollständig geimpfte und genesene Personen fallen weg.
- Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen bleiben vorerst bis zum 19. März bestehen: Treffen sind für sie nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.
- Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
- Im Einzelhandel wird es keine Zugangsbeschränkungen mehr geben, 2G fällt also weg. Es besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, lediglich „dringend empfohlen“ wird das Tragen einer FFP2-Maske.
- Kontaktfreier Sport im Freien auf Sportstätten ist wieder als 3G möglich. Das betrifft etwa Leichtathletik, Tennis auf Außenanlagen und Golf. Bei Ungeimpften greifen die für sie geltenden Kontaktbeschränkungen.
- Für Fahrschulen und Sonnenstudios gilt 3G.
- Öffentliche Bibliotheken können mit 3G genutzt werden, bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung entfällt die 3G-Regel.
- Für körpernahe Dienstleistungen gilt 3G, nicht-immunisierte Personen müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Das Verbot von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern entfällt. Die Messen sind als 2G-Veranstaltungen zulässig.
Die restlichen Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Im NRW-Landtag hatte Ministerpräsident Wüst (CDU) am Donnerstag darüber hinaus die nächsten Schritte für Öffnungen skizziert. Die definitiven Regelungen werden mit den jeweils neuen Coronaschutz-Verordnungen feststehen. Voraussetzung für weitere Lockerungen sind laut Staatskanzlei, dass sich „das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.“
Das könnte in NRW ab dem 4. März gelten
- In der Gastronomie gilt 3G.
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind ohne Einschränkungen möglich.
- Für Großveranstaltungen werden neue Grenzen festgelegt: In Innenräumen gilt eine Auslastung von maximal 60 Prozent bis zu 6.000 Personen, im Freien gilt eine maximale Auslastung von 75 Prozent bis zu 25.000 Menschen.
- Diskotheken und Clubs können mit 2G+ öffnen.
Das könnte in NRW ab dem 19. März gelten
Mit diesem Datum greift der dritte Schritt der Öffnungen, bis auf einen Basisschutz würden alle Maßnahmen auslaufen, kündigte Wüst an. Unter Basisschutz fasste Wüst bisher etwa die Beibehaltung der Maskenpflicht im ÖPNV und die Abstandsregeln zusammen.
2G, 2G plus und 3G – was steckt hinter diesen Regeln?
- 3G: Zutritt oder Teilnahme für Genesene, Geimpfte und Getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)
- 2G: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte
- 2G plus bzw. 2G+: Zutritt oder Teilnahme nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test). In NRW entfällt die Test-Pflicht bei Geboosterten und mit ihnen Gleichgestellten.
Reisen mit Kindern wird erleichtert
Für Familien kündigte Wüst im Landtag eine weitere Erleichterung an. Bislang müssten ungeimpfte Kinder nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Quarantäne. Der Bund werde diese konkrete Regelung bei der Einstufung von Hochrisikogebieten anpassen, sagte Wüst, ohne ein konkretes Datum zu nennen.