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Widerspruch möglich: 2025 wird auf digitalen Impfpass umgestellt

Widerspruch möglich: 2025 wird auf digitalen Impfpass umgestellt
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Ab 2025 bekommt jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und nicht aktiv widerspricht, die elektronische Patientenakte. Teil davon ist der digitale Impfpass. Die wichtigsten Fragen und Antworten, welche Vorteile er bietet und welche Regeln gelten.

Die „ePA für alle“ kommt: ab 15. Januar 2025 als Test erst einmal nur in Hamburg und in Regionen Frankens, ab 15. Februar 2025 dann bundesweit. Wer nicht will, dass Behandlungs- und andere Gesundheitsdaten digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, muss aktiv widersprechen. Das gilt auch für den sogenannten „digitalen“ oder „elektronischen“ Impfpass, in dem die Daten rund ums Impfen gespeichert werden. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen, was sich dadurch bei der Impfdokumentation ändert.

Was ist der digitale Impfpass?

Als Teil der elektronischen Patientenakte können auf dem digitalen Impfpass Daten zu Impfungen, die Versicherte erhalten haben, gespeichert werden. Auch eine Funktion, die den Versicherten an Impfungen erinnert, soll es geben.

Hat jeder automatisch einen digitalen Impfpass?

Nein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann der Anlage einer elektronischen Patientenakte und damit auch einem digitalen Impfpass bei seiner Krankenkasse widersprechen. Die elektronische Patientenakte wird dann entweder erst gar nicht angelegt oder ganz gelöscht.

Ersetzt der digitale, elektronische Impfpass den gelben Impfpass?

Wegen der digitalen Speicherung der Impfdaten ist der elektronische Impfpass ein Ersatz für den gelben Impfpass.

Welche Vorteile hat der digitale Impfpass?

Wie bei der elektronischen Patientenakte haben Ärzte und Pflegepersonal in Praxen und Krankenhäusern sowie Apotheker durch den digitalen Impfpass Einblick in den Impfstatus. Allerdings nur, wenn der Versicherte dem Zugriff auf die Daten zuvor zugestimmt hat. Doppelimpfungen sowie Impflücken können mit dem digitalen Impfpass leichter vermieden werden.

Wie gut sind die Daten auf dem digitalen Impfpass geschützt?

Zunächst: Der Patient entscheidet selbst, welche Daten für wen freigegeben werden. Er kann auch einzelne Daten sperren lassen.

Für die technische Umsetzung der elektronischen Patientenakte und so auch für den digitalen Impfpass ist die halbstaatliche Gesellschaft „gematik“ zuständig. Dort ist man überzeugt, dass die ePA höchste Sicherheitsstandards erfüllt.

Für die intensivere digitale Übertragung von Informationen im Gesundheitssystem sei ein eigenes Datensystem aufgebaut worden, die sogenannte „Telematikinfrastruktur“. Die Server würden in Deutschland und anderen EU-Ländern gehostet, erklärt die gematik. In den USA oder anderen Nicht-EU-Staaten erfolge keine Datenspeicherung. Außerdem würden sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) der Europäischen Union betrieben und durch unabhängige Gutachter geprüft.

Trotz höchster Sicherheitsstandards ist ein Datenmissbrauch, etwa durch Cyberangriffe, jedoch nie ganz auszuschließen. Experten beteuern aber: Der Nutzen der elektronischen Patientenakte überwiege gegenüber den äußerst geringen Risiken.

Digitaler Impfpass und ePA: Was ist der aktuelle Stand?

Die elektronische Patientenakte, also auch den digitalen Impfpass, soll es nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg geben. Die Pilotphase dauert vier Wochen.

Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin werde der 15. Februar 2025 angestrebt, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) dazu auf ihrer Internetseite (externer Link).

Wie und bei wem ist ein Widerspruch gegen den digitalen Impfpass möglich?

„Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA (und damit auch über den digitalen Impfpass, Anm. d. Red.) zu informieren. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine Akte wünschen. Aber auch später ist jederzeit ein Widerspruch möglich. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen“, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) dazu auf ihrer Internetseite (externer Link). Der Widerspruch gegen die Speicherung von Impfdaten und anderen Gesundheitsdaten ist direkt bei der Krankenkasse einzulegen.

Was gilt für Privatversicherte?

Auch Privatversicherte (externer Link) können eine elektronische Patientenakte mit einem digitalen Impfpass erhalten. Im Unterschied zu den gesetzlich Versicherten müssen Privatversicherte einer ePA aber ausdrücklich zustimmen, weil sie einen privatrechtlichen Vertrag mit ihrer Versicherung abgeschlossen haben.

Was kostet der digitale Impfpass?

Die ePA und damit auch der digitale Impfpass sind für Versicherte kostenlos. Die Kosten für die technischen Strukturen, die für die ePA notwendig sind, trägt der Bund.

Quelle 

Medizinskandal Alterung

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