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Indien: Medikamententests an Minderjährigen

Indien: Medikamententests an Minderjährigen
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Indien: Medikamententests an Minderjährigen

Im Verfahren zur Verletzung von Menschenrechten im Rahmen klinischer Studien hat der Oberste Gerichtshof von Indien von den beteiligten Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (UK) und Merck (USA) eine Stellungnahme gefordert.

Mit seiner Entscheidung erkennt das Gericht auch ein Gutachten an, das das ECCHR im Februar 2014 zur Unterstützung des Verfahrens eingereicht hatte. Darin forderte die Organisation, auch die Haftung von Pharmaunternehmen bei den Medikamentenstests zu untersuchen. Das ECCHR kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, „dass eine gründliche Untersuchung der Vorgänge nicht nur die den Versuch durchführende Organisation, sondern auch die Pharmaunternehmen, die von den Ergebnisses des Tests profitieren, einbeziehen muss”.

Fall

2009 waren 24.000 Mädchen in den indischen Bundestaaten Gujarat und Andhra Pradesh gegen das humane Papillomavirus (HPV), das Gebärmutterhalskrebs verursachen kann, geimpft worden. Nach Medienberichten über Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Tests, stellte ein Regierungsausschuss fest, dass die Versuche teilweise ohne korrekte Aufklärung der Teilnehmerinnen stattgefunden hatten und dass das Überwachungssystem ungenügend war.

Als besonders fragwürdig wurde eingestuft, dass teilweise Schuldirektor*innen die Aufklärungsbögen für ihre Schülerinnen unterzeichneten und in deren Namen in die Behandlung einwilligten. Entwickelt und durchgeführt wurde das Projekt von PATH (Program for Appropriate Technology in Health), einer NRO mit Sitz in den USA, während die Mittel von der Bill & Melinda Gates Foundation zur Verfügung gestellt wurden. Die Versorgung mit dem getesteten Impfstoff erfolgte durch GlaxoSmithKline und Merck.

Kontext

Aktivist*innen für Frauengesundheit hatten Januar 2013 Klage zur Haftbarmachung der Verantwortlichen eingereicht. Der Oberste Gerichtshof in Indien hat mit diesem Fall die Möglichkeit, alle Beteiligten an den klinischen Tests in die Pflicht zu nehmen. In seinem Gutachten verweist das ECCHR auf geltende Standards, transnationale Übereinkommen, die Gesetzeslage und Rechtsprechung, aus denen sich eine Verpflichtung der Hersteller sowie der Sponsoren der Studie ergibt. Diese vergleichende Analyse gibt Auskunft über die Standards, die von „verantwortungsbewussten“ Unternehmen erwartet werden können. Das Gutachten wurde vom Projekt Business and Human Rights der Universität Essex unterstützt.

Das Human Rights Law Network (HRLN) aus Neu Delhi vertritt die Klägerinnen. Im HPV-Fall wurde eine besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen aus drei verschiedenen Menschenrechtsverträgen hergeleitet. Die Versuchspersonen waren Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren und viele von ihnen gehörten indigenen Gruppen an. Sie standen demnach unter dem Schutz des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child), des Übereinkommens zur Verhinderung jeder Form von Rassendiskriminierung (Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination) und der Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (Convention to Eliminate All Forms of Discrimination Against Women).

Medizinskandal Alterung

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