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Der Zoll fängt Bestellung von Ivermectin ab

Der Zoll fängt Bestellung von Ivermectin ab
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Sollen wir uns nicht vor Corona schützen können?

Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld

Mein Leser A. G. bestellte sich vorbeugend im Internet ein Päckchen Ivermectin, da dieses zugelassene Medikament nach veröffentlichten Studien wirksam gegen COVID-19 sein soll. Dieses Mittel gab es vor Corona, oder sollte man genauer sagen, vor Bekanntwerden der Studien, ohne Probleme in den Apotheken. Wenn man Ivermectin beim Auftreten der ersten Corona-Symptome einnimmt, bestehen gute Chancen, den Krankheitsverlauf abzuschwächen. Seit Wochen scheint der Markt von Ivermectin leergefegt zu sein. Deshalb bestellte mein Leser im Internet. Leider kam das Medikament nicht bei ihm an, stattdessen erreichte ihn ein seltsames Schreiben von der Deutschen Post. Darin stand, dass die Medizin vom Zoll beschlagnahmt wurde. Beigefügt war die Beschlagnahmeverfügung des Hauptzollamts Frankfurt/Main. Demnächst würde er unaufgefordert vom Regierungspräsidium Darmstadt/Pharmaziedezernat weitere Hinweise bekommen. Von Rückfragen bitte man abzusehen

Mein Leser soll sich nicht gegen eine Krankheit schützen können, wegen der in Deutschland und der Welt seit zwei Jahren eine nie gekannte Panik verbreitet wird?

Als Pressesprecher mehrerer Krankenhäuser kennt mein Leser die Datenlage täglich aus erster Hand. Er weiß, dass es in seinem Krankenhaus derzeit 1 – in Worten: einen – infizierten Patienten auf der Intensivstation gibt. Weniger geht kaum noch.

Die Beschlagnahme erfolgte zu einer Zeit, als bekannt wurde, dass die Inzidenzen vom RKI nur noch geschätzt werden und Impfnebenwirkungen gar nicht wirklich existieren, sondern vor allem „Kopfsache“ seien. Das heißt in der Konsequenz, dass alle an Herzmuskelentzündungen Leidenden, oder gar diejenigen, die daran gestorben sind, selbst Schuld haben, weil ihre Einbildung zu stark war. Geht es noch zynischer? Ja, denn ein Medikament zu beschlagnahmen, das gegen COVID-19 hilft und gleichzeitig die Bevölkerung per Zwang mit Vakzinen von zweifelhafter Wirksamkeit impfen zu lassen, ist die aktuelle Spitze der offenbar nach oben offenen Irrationalitätsskala. Gleichzeitig macht Daueralarmist Lauterbach erneut Panik, indem er hunderttausende Neuinfektionen pro Tag ankündigt. Da muss das RKI einfach seine Schätzungen anpassen. Da auch nach den Gründen für Arztbesuche bei den Erhebungen gefragt wird, genügt ein einfacher Schnupfen, um in die Corona-Statistik zu kommen. Für die Ironie in den letzten Sätzen entschuldige ich mich, aber mir fällt bei so viel Absurdität keine rationale Erwiderung mehr ein.

Die Vormundschaft der Politik gegenüber dem Bürger hat ein bis vor zwei Jahren noch unvorstellbares Maß erreicht. Alle Regierungskritik ist nunmehr per Verordnung verboten. Selbst Spaziergänge, die still und ohne Plakate verlaufen, sollen nicht mehr geduldet werden. Auch der nur vermutete Widerspruch wird nicht mehr geduldet. Damit ist das Grundgesetz in seinen wichtigsten Grundrechten Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt. Dagegen beim Verfassungsgericht klagen, hilft nicht mehr, denn dieses Gericht hat sich mit dem Merkelvertrauten Harbarth als Präsident von einer kritischen Instanz in ein Politik-Unterstützergremium verwandelt. Das geht so weit, dass Verfassungsrichterin König, die wegen einer Klage gegen Ex-Bundeskanzlerin Merkel entscheiden soll, vorher mit der Kanzlerin diniert. Konsequenzen: keine.

Die aktuell praktizierte Vormundschaft des Staates ist mit Freiheit und Würde der Person nicht vereinbar. Ob ein solcher Staat noch demokratisch genannt werden kann, soll jeder selbst entscheiden.

P. S.: Einige Leser schrieben uns, dass es offenbar gleiche oder ähnliche Zollbestimmungen für die im Ausland bestellte Medikamente in Deutschland schon früher gab. Hier veröffentlichen wir einen Leserbrief dazu.

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