17. Februar 1500: Die norddeutsche Bauernrepublik Dithmarschen scheint geschlagen. Doch als der dänische König Johann I. mit seinem Heer bereits abziehen will, schlagen die Dithmarscher zu. In der Schlacht bei Hemmingstedt gehen die etwa 12.000 Mann starken Truppen des Königs sang- und klanglos unter. Die Schlacht wird zur Legende, das Ereignis prägt fortan das Selbstverständnis der Dithmarscher.
Bauern regieren sich selbst
Diese Waffen stammen vermutlich aus der Schlacht bei Hemmingstedt. Sie sind im Dithmarscher Landesmuseum zu sehen.
König gegen Bauernland – wie kommt es dazu? Die Region Dithmarschen weist in ihrer historischen Entwicklung einige Besonderheiten auf. Dazu trägt zunächst einmal die geschützte geografische Lage am äußersten Südwestzipfel des heutigen Schleswig-Holsteins bei. Das Großbauerntum prägt den fruchtbaren Landstrich, in dem es nur wenige Städte gibt.
Nach der Niederlage der Dänen in der Schlacht von Bornhöved 1227 fällt Dithmarschen an das Erzbistum Bremen. Doch da der Erzbischof wenig Einfluss geltend macht, regieren sich die Küstenbewohner quasi selbst. Beharrlich wehren sie Angriffe von außen ab, wie den des Holsteiner Grafen von 1309. Aus Vertretern der Kirchspiele setzt sich das „Kollegium der 48er“, ein Rat der Bauern, zusammen. Dieses ungewöhnliche Organ stellt die eigentliche Führung Dithmarschens dar, das zu einer inoffiziellen Bauernrepublik wird.
Reise zum Papst sichert die Unabhängigkeit
Das Großbauerntum erwirbt und nährt seinen Wohlstand hauptsächlich mit Getreidehandel. Handelspartner und Verbündete sind große Hansestädte wie Lübeck. Das reiche Land und der Zugang zur Nordsee wecken Begehrlichkeiten. So auch beim dänischen König Christian I., der seit 1460 über den dänisch-holsteinischen Gesamtstaat herrscht und sich 1473 von Kaiser Friedrich III. einen Lehnsbrief ausstellen lässt, der ihm die Hoheitsrechte über Dithmarschen zusichert. Doch die Dithmarscher wehren sich mit einem klugen Schachzug: Sie schicken eine Delegation zum Papst nach Rom. Sixtus IV. bestätigt die Zugehörigkeit Dithmarschens zum Erzbistum Bremen und droht denen, die dieses Recht verletzen, mit Exkommunion.