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Rauchmelder hört mit

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Harmlos wirkende Spielzeuge und Haushaltsgeräte haben oft Hintertüren. Verbraucher sollten auf verborgene Kameras und Mikros achten. 4600 Produkte wurden dieses Jahr schon aus dem Verkehr gezogen.

Sprachassistenten und Smart-TVs bekommen mehr von ihrer Umgebung mit als sie sollten – das hat sich unter datenschutzbesorgten Verbrauchern herumgesprochen. Doch auch harmlos aussehende Alltagsgegenstände lassen sich als Spionagegeräte missbrauchen. Als „besonders heimtückisch“ sind der Bundesnetzagentur in jüngster Zeit etwa Duftspender, Taschentuchboxen und Saugroboter aufgefallen, in denen Kameras und Mikrofone stecken.

Die Staubsauger können beispielsweise heimlich Bilder und Töne an ein Smartphone übertragen. Kurz vor Weihnachten prüft die Bundesnetzagentur derzeit mehrere Geräte auf solche verbotenen Zusatzfunktionen. Auch hat sie Verbraucher aufgefordert, bei „intelligentem“ Spielzeug und digital vernetzten Geräten sehr genau hinzuschauen. „Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen“, sagte Behördenpräsident Jochen Homann.

Smarte Produkte  mit denen Gespräche mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können, sind in Deutschland verboten, wenn aus der Ferne etwa per WLAN, Bluetooth oder Mobilfunkkarte auf die Geräte zugegriffen werden kann. Das trifft etwa Smartwatches, wenn darin Abhörfunktion oder verdeckte Kamera enthalten sind. Mikrofon oder Kamera können in der Regel per App oder SMS aktiviert werden, ohne dass dies der Träger der Uhr oder seine Gesprächspartner bemerken.

Viele Smartwatches böten immerhin die Möglichkeit, die Abhörfunktion zu deaktivieren, womit sie dann wieder „rechtskonform“ seien. Vorsicht sei insbesondere bei Spielzeugen geboten, die sich mit dem Internet verbinden könnten, warnt die Netzagentur. Die aufgeführten Beispiele seien keine Einzelfälle. Die Bonner Behörde überwacht, ob in elektronischen Geräten verbotene Bauteile installiert sind, die Audio- oder Bilddateien unbemerkt weiterleiten können. Fündig ist die Behörde auch schon bei Rauchmeldern, Lampen, Pop-Art-Blumen oder Powerbanks geworden.

Die Netzagentur durchforstet einschlägige Internetplattformen, wo offenbar immer mehr illegale Geräte angeboten werden. In diesem Jahr hat die Netzagentur schon 4600 Produkte von den Plattformen löschen lassen. Damit hat sich die Zahl gegenüber 2020 weit mehr als verdoppelt. Das Verbot trifft auch Verbraucher, die solche Produkte gekauft haben: An die Verkäufer dürfen sie die Geräte nicht zurückschicken, sondern sie müssen sie vernichten und dies nachweisen. Ansonsten droht ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro.

Medizinskandal Alterung

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