“Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können”, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seinen Seiten. Wir haben Anspruchsgrundlagen und Ablauf für die Beantragung von Sozialhilfe recherchiert, um Ihnen diesen Vorgang transparent zu machen.
In der Bundesrepublik Deutschland besitzen Hilfebedürfte Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung. Diese Leistungen sollen für die Betroffenen die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein schaffen. Grundsätzlich richtet sich diese Unterstützung an Personen, die entweder aufgrund ihres Alters oder gesundheitlichen Zustands nicht erwerbstätig sind. Darunter fallen auch Rentner, deren Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und anderen Quellen nicht ausreichen, um ein Dasein in Würde und mit Teilhabe am sozialen Leben zu führen.
Damit diese Hilfe tatsächlich von den betroffenen Bürgern in Anspruch genommen wird, besteht die Verpflichtung der verschiedenen Träger der Sozialhilfe, aktiv zu ermitteln, ob Hilfebedarf vorliegt. Diese Ermittlungen nehmen sie auf, sobald ihnen Hinweise für die Bedürftigkeit einer Person vorliegen, zum Beispiel aufgrund eines Anrufs von Verwandten oder Nachbarn. Damit stellt die Sozialhilfe ein sehr niedrigschwelliges Angebot dar. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten, ergreifen Sie jedoch am besten selbst die Initiative und beantragen Sozialhilfe.
Sozialhilfe beantragen: Die Anspruchsgrundlagen
Sozialhilfe stellt stets eine nachrangige Form der Hilfe dar, deswegen kommt diese Unterstützung nur in Frage, wenn keine vorrangigen Ansprüche bestehen. Aus diesem Grund setzt eine Beantragung von Sozialhilfe voraus, dass der Betroffene entweder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann und damit erwerbsunfähig ist.
Ansonsten haben Hilfebedürftige einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, das bei der Agentur für Arbeit zu beantragen ist. Genauso erhalten Bedürftige keine Hilfe vom Sozialamt, wenn Sie Unterhaltsansprüche gegen nahe Angehörige, wie Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner besitzen. Sozialhilfe als Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts wird unabhängig davon gezahlt, ob die Notlage selbst verschuldet wurde oder nicht.
Um einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, müssen Sie das Formular Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ausfüllen. Sie bekommen diesen Formularbogen beim Sozialamt, können ihn aber auch hier herunterladen.
Dieses Formular ist in verständlicher Sprache abgefasst und dient der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Behörde. Es gliedert sich in verschiedene Abschnitte, in denen Sie Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen müssen. Insbesondere sind die folgenden Informationen erforderlich:
- Geburtstag, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit
- Personen, die Ihnen gegenüber eventuell zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind
- Wohnfläche, Miete und Nebenkosten
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Eventuell aufgrund einer Schwerbehinderung bestehender Mehrbedarf oder Versorgungsbedarf
- Einkommen
- Vermögen
Wenn Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen beziehungsweise einreichen:
- Gültiger Personalausweis
- Kontoauszüge für die letzten sechs Monate
- Dokumente, die Ihre regelmäßigen monatlichen Ausgaben belegen, wie zum Beispiel der Mietvertrag
Sozialhilfe beantragen: Die Besonderheiten der Grundsicherung
Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln für Personen gezahlt, deren Rente nicht ausreicht, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch anders als bei der Sozialhilfe kommt es bei der Bewilligung dieses Anspruchs regelmäßig nicht zu einer vorherigen Überprüfung der Einkünfte und des Vermögens von Eltern oder Kindern. Diese sind nämlich erst zur Erstattung der vom Sozialamt gezahlten Grundsicherung verpflichtet, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Nur falls Indizien vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, prüft das Sozialamt die Unterhaltsverpflichtung.