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Österreichisches Verfassungsgericht setzt Regierung in Kenntnis: „Beweis, dass Pandemie kein Betrug ist, oder END-Beschränkungen“

Österreichisches Verfassungsgericht setzt Regierung in Kenntnis: „Beweis, dass Pandemie kein Betrug ist, oder END-Beschränkungen“
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Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat der autoritären Regierung die Mahnung erteilt: Beweisen Sie, dass die Pandemie-Beschränkungen nicht auf einer Lüge beruhen, oder beenden Sie sie sofort.

Am Mittwoch übersandte der Oberste Gerichtshof dem österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein einen Fragenkatalog zur angeblichen „Belastung des Gesundheitssystems“, den die österreichische Regierung bisher nicht beantworten wollte. 

Das Gericht forderte die Regierung auf, zu beweisen, dass die stark überhöhten Zahlen angeblicher Todesfälle und Krankenhauseinweisungen aufgrund von Covid real sind. Die Richter warnten, dass die Daten, die die Toten verwechseln und „mit Covid“ oder „von Covid“ ins Krankenhaus eingeliefert wurden, absichtlich vage waren. „Wenn ja, warum wurde diese Zählweise gewählt?“ fragten die Richter die Regierung.

Freewestmedia.com berichtet: Darüber hinaus wollte das Gericht eine Aufschlüsselung der Covid-Todesfälle und Krankenhausaufenthalte, spezifiziert nach Alter. War Covid die Ursache für die Krankenhauseinweisungen? Hatten sie gesunde Menschen unnötigerweise nur wegen eines positiven Tests ins Krankenhaus eingeliefert?

Ein weiterer Fragenkomplex widmete sich der Wirksamkeit des Tragens der sogenannten Schutzmasken. Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Omicron-Variante verschärfte Österreich Anfang Jänner die Beschränkungen. Diese sehen nun auch das Tragen einer FFP2-Maske im Freien vor, wenn der seit langem vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die Verfassungsrichter wollten vom Gesundheitsminister wissen: „Um welchen Faktor verringert das Tragen einer FFP2-Maske im Innen- oder Außenbereich das Risiko einer Ansteckung oder Übertragung?“

Das Verfassungsgericht hat das Sterblichkeitsrisiko „durch Covid“ mit 0,15 Prozent errechnet und verlangt zu wissen, wie die Risikominderung – absolut und relativ – von Impfstoffen zu verstehen sei. Das Gericht wollte wissen, wie hoch die absolute Risikominderung nach einer, zwei oder drei Injektionen ist. Diese Fragen unterstreichen die Zweifel der Richter an der offiziellen Propaganda, dass die Impfstoffe zu 95 Prozent wirksam gewesen seien.

„Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 Prozent? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikominderung?“

Das Gesundheitsministerium muss auch beantworten, inwieweit die Impfung das Ansteckungsrisiko des Virus verringert hat, da Geimpfte es auch übertragen, egal wie sehr die offizielle Propaganda das Gegenteil behauptet. „Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit einer zweiten Impfung vor drei, sechs oder acht Monaten im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren PCR-Test vor 24 Stunden negativ war?“

In einem weiteren Fragenblock wollte das Gericht das Risiko einer Krankenhauseinweisung nach Erkrankung und nach Impfung aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Dosiszahlen wissen, um die bisher auch in Österreich vernachlässigten Nebenwirkungen von Impfungen aufzuzeigen .

Eine weitere Frage, die das Gericht stellte, betraf die Übersterblichkeit in den Jahren 2020 und 2021: Gab es 2021 weniger Todesfälle als im Vorjahr und gab es trotz Impfung immer noch eine Übersterblichkeit?

Kurz gesagt, der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Fragen gestellt, die jeder denkende Mensch beantwortet haben möchte,

Die Corona-Krise dauert bereits fast zwei Jahre und Österreich hat sich durch die Forderung nach extremsten Maßnahmen ausgezeichnet. Begründet wurden die Maßnahmen damit, dass nur so eine übermäßige Belastung des Gesundheitssystems und insbesondere der mit „Corona-Patienten“ gefüllten Krankenhäuser vermieden werden könne.

Gegenstimmen und Fragen zu echten Daten werden von „Covidioten“ und „Corona-Leugnern“ bisher als unangemessene und verwerfliche Einwände gegen das Leiden und Sterben abgetan. Die Politik müsse sich an den Rat der „Wissenschaft“ halten. Eine ergebnisoffene Diskussion kritischer Fragen oder gegensätzlicher Positionen im Ringen um die geeignetste Politik wurde einfach verboten.

Viele Beobachter waren daher fassungslos, als sie fast zwei Jahre nach Beginn der massiven Gesundheitskrise die einschlägigen Fragen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs lasen.

Bis zum 18. Februar hat der 47-jährige Mückstein nun Zeit, die 10 ebenso grundlegenden wie detaillierten Fragen adäquat zu beantworten.

Noch vor wenigen Wochen bestanden Politiker, Medien und Regierungsbeamte auf der „Pandemie der Ungeimpften“ und verhängten am 15. November vergangenen Jahres einen „Lockdown für Ungeimpfte“.

Von diesem Tag an durften alle Bewohner ab zwölf Jahren die eigenen vier Wände nur noch ohne Impf- oder Genesungsnachweis für Arbeit oder Ausbildung, Einkäufe des täglichen Bedarfs, Arztbesuche oder zur körperlichen Erholung verlassen. Laut einem Medienbericht vom 15. Januar war sich Mückenstein sicher, dass „eine frühzeitige Lockerung für Ungeimpfte […] schnell zu einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus und zu einer Überlastung der medizinischen Versorgungseinrichtungen führen könnte“.

Für die Richter blieben in diesem Zusammenhang jedoch einige Fragen offen. Um wie viele Prozentpunkte habe der verordnete Lockdown für Ungeimpfte „das Ansteckungsrisiko eines Ungeimpften“ verringert.

Medizinskandal Alterung

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