Beamte und Richter in NRW erhalten spätestens zum 31. März eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Anwärter bekommen 650 Euro. Zudem werden mit der Verabschiedung des insgesamt dreiteiligen Gesetzespakets für Besoldungsverbesserungen die Gehälter insgesamt zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.
Durch die Gewährung der Corona-Sonderzahlung entstehen einmalg rund 346 Millionen Euro Mehrausgaben. Die Corona-Prämie ist steuerfrei und werde nicht auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge angerechnet.
Das gesamte Gesetzespaket sei „ein Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamten und Richterschaft“, sagte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU). Es stelle zudem sicher, dass das Land NRW ein attraktiver Arbeitgeber bleibe.
Quelle: waz.de (Artikel im Archiv)