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Gesetzentwurf zur Änderung der IGV angenommen

Gesetzentwurf zur Änderung der IGV angenommen
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Gesetzentwurf zur Änderung der IGV angenommen

Die 77. Weltgesundheitsversammlung verabschiedete wichtige Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Unser Volk erlitt eine vernichtende Niederlage. Der Kampf geht weiter.
Leider
ist dies ein großer Verlust für „Wir, das Volk“ und praktisch ein Sieg für die bösen Mächte, die unser Gesundheitssystem unterstützen.
.Kürzlich
verabschiedete Änderungen erleichtern den massiven weltweiten Aufbau eines Pharma-Krankenhaus-Notfall-Industriekomplexes , der weiterhin versucht, einen „pandemischen Notfall“ zu schaffen, der durch „dazugehörige Gesundheitsprodukte“ noch verschärft wird.

Artikel 1

„Relevante Gesundheitsprodukte“ bezeichnet Gesundheitsprodukte, die zur Reaktion auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Bedeutung erforderlich sind, einschließlich Pandemie-Notfällen, einschließlich Arzneimitteln, Impfstoffen und Diagnostika. Dazu können medizinische Geräte, Produkte zur Vektorkontrolle, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte und Hilfsprodukte gehören , Gegenmittel , zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien;

Artikel 1

„ Nationale IHR-Behörde“ bezeichnet die von einer Vertragspartei auf nationaler Ebene benannte oder eingerichtete Behörde zur Koordinierung der Umsetzung dieser Verordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

(i) geografisch weit verbreitet ist oder es besteht die Gefahr einer Ausbreitung in und innerhalb mehrerer Länder.

(ii) die Kapazität des Gesundheitssystems des Landes überschreitet oder ein hohes Risiko einer Überschreitung besteht;

(iii) erhebliche soziale und/oder wirtschaftliche Störungen, einschließlich Störungen des internationalen Verkehrs und Handels, verursacht oder wahrscheinlich verursachen wird;

(iv) die Notwendigkeit eines raschen, fairen und intensivierten koordinierten internationalen Vorgehens mit einem gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Ansatz;

„Relevantes Gesundheitsprodukt“ bezeichnet ein Gesundheitsprodukt, das zur Reaktion auf einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit von internationaler Bedeutung, einschließlich eines pandemischen Notfalls, erforderlich ist, einschließlich Arzneimitteln, Impfstoffen, Diagnostika und medizinischen Hilfsmitteln. Kann Geräte, Vektorkontrollprodukte, persönliche Schutzausrüstung, Dekontaminationsprodukte und Hilfsmittel umfassen Produkte, Gegenmittel, zell- und genbasierte Therapien und andere Gesundheitstechnologien

Artikel 4

1 bis. Nationale IGV-Stellen koordinieren die Umsetzung dieser Verordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Artikel 12

4bis Stellt der Generaldirektor fest, dass ein Ereignis eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellt, so stellt der Generaldirektor darüber hinaus unter Berücksichtigung der in Absatz 4 aufgeführten Angelegenheiten fest, ob eine solche gesundheitliche Notlage auch einen pandemischen Notfall darstellt .

Artikel 13

(c) die Ausweitung und geografische Diversifizierung der Produktion relevanter Gesundheitsprodukte unterstützen, wie von den Vertragsparteien gefordert;

(e) auf Ersuchen der Vertragsstaaten und gegebenenfalls im Einklang mit Absatz 8 (c) dieses Artikels durch andere von der WHO koordinierte Netzwerke und Mechanismen Forschung und Entwicklung von hoher Qualität fördern und die Vertragsparteien vor Ort stärken; Herstellung sicherer und wirksamer relevanter Gesundheitsprodukte,

Artikel 24

1. Die Vertragsparteien ergreifen alle praktikablen Maßnahmen im Einklang mit dieser Verordnung, um sicherzustellen, dass die Beförderer:

(a) die von der WHO empfohlenen und von den Vertragsstaaten angenommenen Gesundheitsmaßnahmen einhalten

, auch während der Ein- und Ausschiffung; (b) die von der WHO empfohlenen und von den Vertragsstaaten angenommenen Gesundheitsmaßnahmen einhalten, Reisende benachrichtigen, auch während der Ein- und Ausschiffung; Artikel 27

Die zuständigen Behörden können bei Bedarf zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen ergreifen, einschließlich Isolierung und Quarantäne von Transportmitteln, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Solche zusätzlichen Maßnahmen müssen der nationalen IHR-Anlaufstelle gemeldet werden.

Artikel 31 (aktuell)

Die Parteien können … Reisende dazu zwingen, …

(a) Minimalinvasive und aufdringliche Gesundheitsuntersuchungen, die zur Erreichung öffentlicher Gesundheitsziele geeignet sind;

(

c) Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Verhinderung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten, einschließlich körperlicher Gesundheitsmaßnahmen,

Quarantäne usw unter öffentliche Gesundheitsüberwachung gestellt werden.

Artikel 35 2. Gesundheitsdokumente gemäß dieser Verordnung können in nicht-digitaler oder digitaler Form ausgestellt werden
, vorbehaltlich der Verpflichtungen der Vertragsstaaten hinsichtlich des Formats dieser Dokumente, die sich aus anderen internationalen Abkommen ergeben .

3. Unabhängig von der Form, in der Gesundheitsdokumente gemäß dieser Verordnung ausgestellt werden, müssen diese Gesundheitsdokumente gegebenenfalls den in den Artikeln 36 bis 39 aufgeführten Anhängen entsprechen und ihre Echtheit kann bestätigt werden.

4. Die WHO entwickelt und aktualisiert bei Bedarf technische Leitlinien, einschließlich Spezifikationen oder Standards, für die Ausstellung und Echtheitsprüfung von Gesundheitsdokumenten in digitalen und nicht digitalen Formaten. Für solche Spezifikationen oder Standards gilt Artikel 45 über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Artikel 44

2bis Die Vertragsstaaten behalten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den verfügbaren Ressourcen ihre inländischen Ressourcen bei oder erhöhen sie gegebenenfalls und arbeiten zusammen, gegebenenfalls auch durch internationale Zusammenarbeit und Hilfe, und stärken die nachhaltige Finanzierung, um die Umsetzung zu unterstützen dieser Verordnung.

2ter. Gemäß Absatz 1(c) verpflichten sich die Vertragsparteien, im Rahmen des Möglichen zusammenzuarbeiten, um

(a) die Governance und den Betrieb bestehender Finanzierungseinheiten und Finanzierungsmechanismen zu verbessern, sodass sie regional repräsentativ sind und auf die Bedürfnisse eingehen nationale Prioritäten der Entwicklungsländer bei der Umsetzung dieser Verordnung;

(b) die Bedürfnisse und Prioritäten der Entwicklungsländer: Ermittlung und Ermöglichung des Zugangs zu Finanzierungsquellen, auch durch den gemäß Artikel 44bis eingerichteten Koordinierungsfinanzmechanismus, einschließlich der Entwicklung, Stärkung und Aufrechterhaltung der Kernkapazitäten, die erforderlich sind, um die zu erledigenden Aufgaben gerecht anzugehen.

Artikel 44bis (nicht fett gedruckt)
1. Der Koordinierungsfinanzierungsmechanismus (Mechanismus) wird eingerichtet, um:

(a) (b) die Bereitstellung einer zeitnahen, vorhersehbaren und nachhaltigen Finanzierung für die Umsetzung dieser Verordnung zu erleichtern, um zu entwickeln, zu stärken und Aufrechterhaltung der Kapazitäten der Vertragsparteien

, insbesondere der Entwicklungsländer; Maximierung der Mittelverwendung für Ihre Prioritäten.

(c) danach streben, neue und zusätzliche Finanzierungsquellen zu mobilisieren und die effiziente Nutzung bestehender Finanzierungsinstrumente zu steigern, die für die wirksame Umsetzung dieser Verordnung relevant sind;

2. Zur Unterstützung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Ziele wird der Mechanismus unter anderem:

(a) relevante Bedarfs- und Finanzierungslückenanalysen nutzen oder durchführen, (b )

bestehende Finanzierungsinstrumente harmonisieren und harmonisieren;

Identifizieren Sie alle verfügbaren Finanzierungsquellen zur Unterstützung der Umsetzung und stellen Sie diese Informationen den Vertragsparteien zur Verfügung .

Bereitstellung dieser Informationen an die Vertragsstaaten;

(d) Beratung der Vertragsstaaten auf Anfrage bei der Ermittlung und Beantragung von Finanzierungsquellen für die Stärkung der Kernkapazitäten, auch im Zusammenhang mit der Pandemie-Notlage;

(e) Nutzung freiwilliger finanzieller Beiträge an Organisationen und andere Einrichtungen; Unterstützung der Entwicklung, Stärkung und Aufrechterhaltung der Kernkapazitäten der Vertragsstaaten, auch im Zusammenhang mit der Pandemie-Notlage ;

3. Die Organisation unterliegt der Autorität und Anleitung der Gesundheitsversammlung und ist ihr gegenüber für die Umsetzung dieser Verordnung verantwortlich.

Artikel 54-2

1. Um die wirksame Umsetzung dieser Verordnung, insbesondere der Artikel 44 und 44bis, zu fördern, wird hiermit der Ausschuss der Vertragsstaaten zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) eingesetzt.

Anhang 1

Jede Vertragspartei entwickelt, stärkt und erhält Kernkompetenzen:

(c) Koordinierung und Unterstützung mit lokalen Ebenen bei der Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf Risiken und Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit:

(i) Überwachung,

(ii) Felduntersuchungen,

(iii) Labordiagnose, einschließlich der Überweisung von Proben, und

(iv) Kontrollmaßnahmen .

(v) Zugang zu Gesundheitsdiensten und Gesundheitsprodukten, die für die Reaktion erforderlich sind;

vi) Risikokommunikation, einschließlich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation; (

vii) logistische Unterstützung (Ausrüstung, medizinische Versorgung, Transport usw.);

4

ABSCHNITT A TRANSPORTUNTERNEHMEN
1. Der Beförderer muss gegebenenfalls Folgendes vorbereiten und ermöglichen:

(a) Inspektion von Ladung, Containern und Gütern;

(b) ärztliche Untersuchung der Personen an Bord

und (c) Anwendung anderer Gesundheitsmaßnahmen gemäß dieser Verordnung, auch während der Ein- und Ausschiffung.

(d) Bereitstellung relevanter Informationen zur öffentlichen Gesundheit, die von den Vertragsstaaten angefordert werden.

Anhang 6

Unabhängig von der Form, in der es ausgestellt wird, muss das Zertifikat den Namen des Arztes enthalten, der die Verabreichung des Impfstoffs oder des prophylaktischen Arzneimittels überwacht hat, oder der zuständigen Behörde, die für die Ausstellung des Zertifikats oder die Überwachung des Verabreichungszentrums zuständig ist.

8. Bescheinigungen gemäß diesem Anhang, die in nicht-digitalem Format ausgestellt werden, müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden, wenn das Kind nicht schreiben kann. Die Unterschrift eines Analphabeten, der nicht in der Lage ist, zu unterzeichnen, wird in üblicher Weise durch sein Siegel und den Hinweis einer anderen Person, dass es sich um sein Siegel handelt, gekennzeichnet und gilt als seine Unterschrift. Wenn eine Person einen Vormund hat, unterzeichnet der Vormund die Bescheinigung im Namen der Person.

https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF14-en.pdf
Resolution
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF8-en.pdf Vollständig überarbeitete IHR Text https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA77/A77_ACONF14-en.pdf Klicken Sie hier für die Aufzeichnung der Sitzung der Weltgesundheitsversammlung https://www.who.int/about/accountability/governance/ Weltgesundheitsversammlung/77

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