Dieses Wahnsinns-Urteil könnte große Auswirkungen auf viele Kredite haben. Der Europäische Gerichtshof hat nun festgestellt, dass die sogenannte Widerrufsbelehrungen, die man in unzähligen Kreditverträgen findet, nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Betroffen von diesem Urteil sind fast alle Kredite, die ab Juli 2010 abgeschlossen wurden.
Mann klagt gegen die Sparkasse
Anlaß für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs war die Klage eines 42-jährigen Mannes gegen seine Sparkasse. Die Anwälte des Klägers waren der Auffassung, dass der vom Mann abgeschlossene Kreditvertrag Klauseln enthalten hätten, die zum Widerruf des Vertrags berechtigt hätten. Der Fall wurde vor dem Landgericht Saarbrücken verhandelt und von dort an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Dort folgten die Richter nun den Ausführungen des Klägers.
Kaskadenverweis in Kreditverträgen ist ungültig
Konkret ging es in dem Verfahren um einen „Kaskadenverweis“. Einfach ausgerückt handelt es sich dabei um einen im Vertrag angegebenen Paragraphen, der wiederum auf einen Gesetzestext verweist, der sich wiederum auf andere Paragraphen bezieht. Bei den in den Krediverträgen angegebenen Paragraphen geht es speziell um das Thema zum Beginn der Widerrufsfrist „§ 492 Absatz 2“, der auf weitere Paragraphen verweist und durch den eine Kette von 7 – 8 weiteren Paragraphen entsteht, die beachtet werden müssen. Das Gericht schlußfolgerte nun, dass der Vertrag damit für den Kunden undurchsichtig wird und dementsprechend die EU-Richtlinie für Verbraucherkredite aushebelt. Das Gericht entschied, dass die Widerrufsbelehrung mit dem EU-Recht nicht zu vereinbaren ist!
Bedeutung des Urteils wird große Wellen schlagen
Da nahezu alle Verbraucherkredite betroffen sind, die ab Juli 2010 abgeschlossen wurden, wird dieses Urteil für großes Aufsehen in der Finanzbranche sorgen. Fast alle Finanzdienstleister haben diese entsprechende Klausel nämlich in ihren Verträgen verankert. Experten schätzen, dass nun 20 Millionen Autokredite mit einem Gesamtbetrag von 340 Millionen Euro und zahlreiche Baukrediten mit einem Volumen von 1,2 Billionen Euro betroffen sind. Für die Bauverträge gilt dies jedoch nur bis Februar 2016, während bei Autokrediten auch heute noch die entsprechenden Formulierungen verwendet werden.
Welchen Nutzen hat das Urteil für die Verbraucher?
Sofern die eigenen Kreditverträge betroffen sein, sollten die Verbraucher unbedingt von diesem „Widerspruchsjoker“ Gebrauch machen. Vor allem bei Immobiliendarlehen könnte der Widerruf des Vertrags die Möglichkeit zu einer Umschuldung mit den im Augenblick niedrigen Zinsen lohnenswert machen. Ein noch größerer Vorteil besteht bei den Krediten zur Autofinanzierung. Mittels einer Rückabwicklung besteht die Möglichkeit alle gezahlten Beiträge inklusive der Sonderzahlungen zurückzubekommen. Im Gegenzug muss natürlich das Auto an die finanzierende Bank zurückgegeben werden. Besonders interessant ist diese Option für Kunden, die im Zuge des Verbraucherskandals um die gefälschten Abgaswerte Wagen gekauft haben, die nach dem Skandal einen enormen Wertverlust erlitten haben. Die rechtlichen Folgen gehen sogar soweit, dass bei allen nach dem 13.06.2014 abgeschlossen Verträgen keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. In diesem Fall hätte der Kunde die Wagen praktisch für einige Jahre kostenlos genutzt.
Es kann also durchaus lohnenswert sein jetzt gleich einmal die eigenen Kreditverträge durchzusehen.