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Executive Order 13848 – Verhängung bestimmter Sanktionen im Falle einer ausländischen Einmischung bei einer US-Wahl

Executive Order 13848 – Verhängung bestimmter Sanktionen im Falle einer ausländischen Einmischung bei einer US-Wahl
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Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen wurde, einschließlich des International Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff .) (IEEPA), des National Emergencies Act (50 USC 1601 ff.) .) (NEA), Abschnitt 212(f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 USC 1182(f)) und Abschnitt 301 von Titel 3, United States Code,

Ich, Donald J. Trump,Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stellen fest, dass die Fähigkeit von Personen, die sich ganz oder zu einem wesentlichen Teil außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, in die Wahlen in den Vereinigten Staaten einzugreifen oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wahlen in den Vereinigten Staaten zu untergraben, auch durch den unbefugten Zugriff auf die Wahl- und Wahlkampfinfrastruktur oder die verdeckte Verbreitung von Propaganda und Desinformation, stellt eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und Außenpolitik der Vereinigten Staaten dar. Obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass eine ausländische Macht das Ergebnis oder die Abstimmungstabelle bei einer US-Wahl verändert hat, haben ausländische Mächte in der Vergangenheit versucht, Amerikas freies und offenes politisches System auszunutzen. In den vergangenen Jahren, Die Verbreitung digitaler Geräte und internetbasierter Kommunikation hat erhebliche Schwachstellen geschaffen und den Umfang und die Intensität der Bedrohung durch ausländische Eingriffe erhöht, wie im Intelligence Community Assessment 2017 dargestellt. Ich erkläre hiermit einen nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

Dementsprechend bestelle ich hiermit:

Abschnitt 1. (a) Spätestens 45 Tage nach Abschluss einer Wahl in den Vereinigten Staaten führt der Direktor des Nationalen Geheimdienstes in Absprache mit den Leitern anderer geeigneter Exekutivabteilungen und Agenturen (Agenturen) eine Bewertung aller Informationen durch, die darauf hindeuten, dass a eine ausländische Regierung oder eine Person, die als Vertreter oder im Namen einer ausländischen Regierung handelt, mit der Absicht oder dem Zweck gehandelt hat, sich in diese Wahl einzumischen. Bei der Bewertung werden im größtmöglichen feststellbaren Umfang die Art der ausländischen Einmischung und die zu ihrer Durchführung angewandten Methoden, die beteiligten Personen und die ausländische Regierung oder Regierungen, die sie autorisiert, geleitet, gefördert oder unterstützt haben, identifiziert. Der Direktor des Nationalen Geheimdienstes übermittelt diese Einschätzung und entsprechende unterstützende Informationen an den Präsidenten,

(b) Innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der in Abschnitt 1(a) dieser Anordnung beschriebenen Beurteilung und Informationen werden der Generalstaatsanwalt und der Heimatschutzminister in Absprache mit den Leitern anderer geeigneter Behörden und gegebenenfalls der Staats- und örtliche Beamte, legt dem Präsidenten, dem Außenminister, dem Finanzminister und dem Verteidigungsminister einen Bewertungsbericht in Bezug auf die Wahlen in den Vereinigten Staaten vor, die Gegenstand der in Abschnitt 1(a) beschriebenen Bewertung sind. :

(i) das Ausmaß, in dem eine ausländische Einmischung, die auf die Wahlinfrastruktur abzielte, die Sicherheit oder Integrität dieser Infrastruktur, die Aufstellung der Stimmen oder die rechtzeitige Übermittlung von Wahlergebnissen wesentlich beeinträchtigte; und

(ii) falls eine ausländische Einmischung Aktivitäten beinhaltete, die auf die Infrastruktur einer politischen Organisation, Kampagne oder eines Kandidaten abzielen oder sich auf eine politische Organisation, Kampagne oder einen Kandidaten beziehen, das Ausmaß, in dem diese Aktivitäten die Sicherheit oder Integrität dieser Infrastruktur wesentlich beeinträchtigten, einschließlich durch unbefugten Zugriff auf Offenlegung oder drohende Offenlegung oder Änderung oder Verfälschung von Informationen oder Daten.

Der Bericht muss alle wesentlichen Tatsachenfragen in Bezug auf diese Angelegenheiten aufzeigen, die der Generalstaatsanwalt und der Sekretär für Heimatschutz zum Zeitpunkt der Einreichung des Berichts nicht beurteilen oder eine Einigung erzielen können. Der Bericht enthält gegebenenfalls auch Aktualisierungen und Empfehlungen zu Abhilfemaßnahmen, die von der Regierung der Vereinigten Staaten zu ergreifen sind, abgesehen von den in den Abschnitten 2 und 3 dieser Anordnung beschriebenen Sanktionen.

(c) Die Leiter aller einschlägigen Behörden übermitteln dem Direktor des Nationalen Nachrichtendienstes alle Informationen, die für die Ausübung der Aufgaben des Direktors gemäß dieser Anordnung relevant sind, soweit dies angemessen und mit geltendem Recht vereinbar ist. Wenn nach Vorlage des gemäß Abschnitt 1(a) dieser Verordnung vorgeschriebenen Berichts relevante Informationen auftauchen, ändert der Direktor in Absprache mit den Leitern anderer geeigneter Behörden den Bericht gegebenenfalls, und der Generalstaatsanwalt und der Sekretär des Heimatschutzes ändert den nach Abschnitt 1(b) erforderlichen Bericht entsprechend.

(d) Nichts in dieser Reihenfolge hindert den Leiter einer Behörde oder einen anderen geeigneten Beamten daran, dem Präsidenten jederzeit über einen geeigneten Kanal Analysen, Informationen, Bewertungen oder Bewertungen ausländischer Einmischung in eine US-Wahl anzubieten .

(e) Wenn Informationen festgestellt werden, die darauf hindeuten, dass eine ausländische Einmischung in eine Bundesstaats-, Stammes- oder Kommunalwahl innerhalb der Vereinigten Staaten stattgefunden hat, können sie gegebenenfalls in die nach Abschnitt 1(a) dieser Verordnung vorgeschriebene Bewertung oder in den gemäß Abschnitt 1(b) dieser Verordnung vorgeschriebenen Bericht oder der dem Präsidenten in einem unabhängigen Bericht vorgelegt wird.

(f) Spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Anordnung entwickeln der Außenminister, der Finanzminister, der Generalstaatsanwalt, der Heimatschutzminister und der Direktor des Nationalen Geheimdienstes einen Rahmen für den Prozess, der werden verwendet, um ihre jeweiligen Aufgaben gemäß dieser Bestellung zu erfüllen. Der Rahmen, der ganz oder teilweise klassifiziert werden kann, soll sicherstellen, dass die Agenturen ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung in einer methodisch konsistenten Weise erfüllen; schützt Strafverfolgungsbehörden oder andere sensible Informations- und Geheimdienstquellen und -methoden; hält eine angemessene Trennung zwischen Nachrichtendienstfunktionen und politischen und juristischen Urteilen aufrecht; stellt sicher, dass Bemühungen zum Schutz von Wahlverfahren und -institutionen von politischer Voreingenommenheit abgeschirmt werden;

Sek. 2 . (a) Alle Vermögenswerte und Eigentumsrechte, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die später in die Vereinigten Staaten gelangen oder die in den Besitz oder die Kontrolle einer US-Person der folgenden Personen gelangen oder kommen, sind gesperrt und dürfen nicht übertragen, bezahlt, ausgeführt, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt: jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt und dem Heimatschutzminister bestimmt wird:

(i) sich direkt oder indirekt an einer ausländischen Einmischung in eine US-Wahl beteiligt, gesponsert, verschleiert oder anderweitig mitschuldig gemacht hat;

(ii) eine in Unterabschnitt (a)(i) dieses Abschnitts beschriebene Aktivität oder eine Person, deren Eigentum und Eigentumsrechte werden gemäß dieser Anordnung gesperrt; oder

(iii) im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person zu sein oder direkt oder indirekt für oder im Namen einer Person gehandelt zu haben, deren Eigentum oder Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind. (b) Executive Order 13694 vom 1. April 2015, geändert durch Executive Order 13757 vom 28. Dezember 2016, bleibt in Kraft. Diese Anordnung soll und dient nicht dazu, den Ermessensspielraum des Finanzministers bei der Ausübung der in der Ausführungsverordnung 13694 vorgesehenen Befugnisse einzuschränken. Gegebenenfalls kann der Finanzminister in Absprache mit dem Generalstaatsanwalt und dem Außenminister , kann die in der Ausführungsverordnung 13694 beschriebenen Befugnisse oder andere Befugnisse in Verbindung mit der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausübung der Befugnisse des Finanzministers ausüben.

(c) Die Verbote in Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts gelten, außer in dem Umfang, der durch Gesetze oder Verordnungen, Anordnungen, Richtlinien oder Lizenzen, die gemäß dieser Anordnung erteilt werden können, und ungeachtet eines abgeschlossenen Vertrages oder einer Lizenz vorgesehen ist oder Genehmigung, die vor dem Datum dieser Bestellung erteilt wurde.

Sek. 3 . Nach Übermittlung der nach § 1(a) vorgeschriebenen Bewertung und des nach § 1(b) vorgeschriebenen Berichts:

(a) der Finanzminister überprüft die nach Abschnitt 1(a) vorgeschriebene Bewertung und den nach Abschnitt 1(b) vorgeschriebenen Bericht und in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt und dem Heimatschutzminister , alle angemessenen Sanktionen gemäß Abschnitt 2(a) dieser Anordnung und alle geeigneten Sanktionen gemäß Abschnitt 2(b) dieser Anordnung zu verhängen; und

Sektoren mit vergleichbarer strategischer Bedeutung für diese ausländische Regierung). Die Empfehlung umfasst eine Bewertung der Auswirkungen der empfohlenen Sanktionen auf die wirtschaftlichen und nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten. Alle empfohlenen Sanktionen müssen angemessen auf den Umfang der ermittelten ausländischen Einmischung abgestimmt sein und können in Bezug auf jede ausländische Zielperson eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:

(i) Blockieren und Untersagen aller Transaktionen mit dem Eigentum einer Person und Eigentumsinteressen, die der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten unterliegen;

(ii) Ausfuhrlizenzbeschränkungen gemäß einem Gesetz oder einer Verordnung, die die vorherige Überprüfung und Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten als Bedingung für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren oder Dienstleistungen erfordert;

(iii) Verbote für US-Finanzinstitute, Kredite an eine Person zu vergeben oder Kredite zu gewähren;

(iv) Beschränkungen für Devisentransaktionen, an denen eine Person ein Interesse hat;

(v) Verbote der Übertragung von Krediten oder Zahlungen zwischen Finanzinstituten oder durch, durch oder an Finanzinstitute zugunsten einer Person;

(vi) Verbote für US-Personen, in Aktien oder Schuldtitel einer Person zu investieren oder diese zu kaufen;

(vii) Ausschluss von ausländischen leitenden Angestellten einer Person aus den Vereinigten Staaten;

(viii) Verhängung einer der in diesem Abschnitt beschriebenen Sanktionen gegen ausländische Hauptgeschäftsführer einer Person; oder

(ix) alle anderen gesetzlich zulässigen Maßnahmen.

Sek. 4 . Hiermit bestimme ich, dass das Spenden von Artikeln der in Abschnitt 203(b)(2) des IEEPA (50 USC 1702(b)(2)) genannten Art durch, an oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsrechte gemäß dieser Verfügung gesperrt sind, würde meine Fähigkeit, den in dieser Verfügung erklärten nationalen Notstand zu bewältigen, ernsthaft beeinträchtigen, und ich untersage hiermit solche Spenden gemäß Abschnitt 2 dieser Verfügung.

Sek. 5 . Zu den Verboten in Abschnitt 2 dieser Verordnung gehören:

(a) die Leistung von Beiträgen oder Bereitstellungen von Geldern, Waren oder Dienstleistungen durch, an oder zugunsten einer Person, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; und

(b) den Erhalt von Beiträgen oder Bereitstellungen von Geldern, Waren oder Dienstleistungen von einer solchen Person.

Sek. 6 . Hiermit stelle ich fest, dass die uneingeschränkte Einreise von Einwanderern und Nichteinwanderern in die Vereinigten Staaten von Ausländern, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind, den Interessen der Vereinigten Staaten schaden würde, und ich setze hiermit die Einreise in die Vereinigten Staaten aus, da Einwanderer oder Nichteinwanderer dieser Personen. Diese Personen werden als Personen behandelt, die unter Abschnitt 1 der Proklamation 8693 vom 24. Juli 2011 (Aussetzung der Einreise von Ausländern, die Reiseverboten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Sanktionen nach dem Internationalen Notstandsgesetz über Wirtschaftsmächte unterliegen) fallen.

Sek. 7 . (a) Jede Transaktion, die umgeht oder vermeidet, deren Zweck es ist zu umgehen oder zu vermeiden, einen Verstoß gegen die in dieser Anordnung festgelegten Verbote verursacht oder versucht, diese zu verletzen, ist verboten.

(b) Jegliche Verschwörung, die gebildet wird, um eines der in dieser Anordnung festgelegten Verbote zu verletzen, ist verboten.

Sek. 8 . Im Sinne dieser Bestellung:

(a) bezeichnet der Begriff „Person“ eine natürliche oder juristische Person;

(b) bezeichnet der Begriff „Einheit“ eine Personengesellschaft, eine Vereinigung, ein Trust, ein Joint Venture, eine Kapitalgesellschaft, eine Gruppe, eine Untergruppe oder eine andere Organisation;

(c) bezeichnet der Begriff „Person der Vereinigten Staaten“ jeden US-Bürger, Ausländer mit ständigem Wohnsitz, nach den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten gegründete Körperschaft (einschließlich ausländischer Zweigniederlassungen) oder jede Person (einschließlich einer ausländischen Person). ) in den Vereinigten Staaten;

(d) bezeichnet der Begriff „Wahlinfrastruktur“ Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme, die von der Bundesregierung oder einem Staat oder einer Kommune bei der Verwaltung des Wahlverfahrens oder im Auftrag der Regierung verwendet werden, einschließlich Wählerregistrierungsdatenbanken, Wahlmaschinen, Ausrüstungen für die Abstimmungstabelle und Geräte zur sicheren Übertragung von Wahlergebnissen;

(e) bezeichnet der Begriff „Wahlen in den Vereinigten Staaten“ jede Wahl für ein Bundesamt, die am oder nach dem Datum dieser Anordnung abgehalten wird;

(f) umfasst der Begriff „ausländische Einmischung“ in Bezug auf eine Wahl alle verdeckten, betrügerischen, irreführenden oder rechtswidrigen Handlungen oder versuchten Handlungen einer ausländischen Regierung oder einer Person, die als Vertreter oder im Namen einer ausländischen Person handelt Regierung, durchgeführt mit dem Zweck oder

Auswirkungen der Beeinflussung, der Untergrabung des Vertrauens in oder der Veränderung des Ergebnisses oder des gemeldeten Ergebnisses der Wahl oder der Untergrabung des öffentlichen Vertrauens in Wahlprozesse oder -institutionen;

(g) bezeichnet der Begriff „ausländische Regierung“ jede nationale, staatliche, provinzielle oder andere Regierungsbehörde, jede politische Partei oder jeden Beamten einer Regierungsbehörde oder politischen Partei, jeweils in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten;

(h) bedeutet der Begriff „verdeckt“ in Bezug auf eine Handlung oder versuchte Handlung, gekennzeichnet durch eine Absicht oder offensichtliche Absicht, dass die Rolle einer ausländischen Regierung nicht offenkundig oder öffentlich anerkannt wird; und

(i) bezeichnet der Begriff „Staat“ die verschiedenen Staaten oder eines der Territorien, Abhängigkeiten oder Besitztümer der Vereinigten Staaten.

Sek. 9 . Für diejenigen Personen, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind und die eine verfassungsmäßige Präsenz in den Vereinigten Staaten haben könnten, finde ich, dass aufgrund der Möglichkeit, Gelder oder andere Vermögenswerte sofort zu übertragen, diese Personen vorab über Maßnahmen informiert werden müssen dieser Anordnung getroffene Maßnahmen würden diese Maßnahmen wirkungslos machen. Ich bestimme daher, dass diese Maßnahmen zur Bewältigung des in dieser Anordnung erklärten nationalen Notstands wirksam sind, wenn keine vorherige Ankündigung einer Aufnahme in die Liste oder Entscheidung gemäß Abschnitt 2 dieser Anordnung erforderlich ist.

Sek. 10 . Nichts in dieser Anordnung verbietet Transaktionen für die Ausübung der offiziellen Geschäfte der Regierung der Vereinigten Staaten durch Mitarbeiter, Stipendiaten oder deren Auftragnehmer.

Sek. 11 . Der Sekretär des Finanzministeriums wird hiermit in Absprache mit dem Generalstaatsanwalt und dem Außenminister ermächtigt, solche Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verkündung von Regeln und Vorschriften, und alle dem Präsidenten von der IEEPA gewährten Befugnisse auszuüben, soweit dies erforderlich ist, um die Zwecke dieser Bestellung ausführen. Der Finanzminister kann jede dieser Funktionen im Einklang mit geltendem Recht an andere leitende Angestellte innerhalb des Finanzministeriums delegieren. Alle Behörden der Regierung der Vereinigten Staaten werden hiermit angewiesen, alle geeigneten Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse zu ergreifen, um die Bestimmungen dieser Verordnung auszuführen.

Sek. 12 . Der Finanzminister wird hiermit in Absprache mit dem Generalstaatsanwalt und dem Außenminister ermächtigt, dem Kongress die wiederkehrenden und abschließenden Berichte über den in dieser Reihenfolge erklärten nationalen Notstand im Einklang mit Abschnitt 401(c) des NEA vorzulegen (50 USC 1641(c)) und Abschnitt 204(c) der IEEPA (50 USC 1703(c)).

Sek. 13 . Diese Anordnung ist in Übereinstimmung mit 50 USC 1702(b)(1) und (3) umzusetzen.

Sek. 14 . (a) Nichts in dieser Reihenfolge ist so auszulegen, dass es Folgendes beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst:

(i) die einer leitenden Abteilung oder Agentur oder deren Leiter gesetzlich erteilte Befugnis; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Amtes für Verwaltung und Haushalt in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.

(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln ausgeführt.

(c) Diese Anordnung ist nicht dazu gedacht und schafft keine materiellen oder verfahrensrechtlichen Rechte oder Vorteile, die nach Gesetz oder Billigkeit von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen oder Körperschaften, ihre leitenden Angestellten, Mitarbeiter durchsetzbar sind , Agenten oder andere Personen.

DONALD J. TRUMP

Das weiße Haus,

12. September 2018.

Quelle

Medizinskandal Alterung

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