Share This Post

Geheimnis / Main Slider / News

Der Nürnberger Prozess gegen Nazi-Ärzte begann vor 75 Jahren

Der Nürnberger Prozess gegen Nazi-Ärzte begann vor 75 Jahren
Spread the love

Bonn – Kaum waren die Hauptkriegsverbrecher hingerichtet worden, begann am 9. Dezember 1946, vor exakt 75 Jahren, in Nürnberg mit dem Ärzteprozess der erste von zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Dritten Reiches. Auf der Anklagebank: 23 Personen, darunter auch 20 Ärzte, denen entweder die Verantwortung für Medizinverbrechen oder eine direkte Beteiligung daran vorge­worfen wurde.

Bis zum 20. August 1947 kamen brutalste Menschenversuche zur Sprache: Nicht nur der Massenmord an psychisch kranken und behinderten Menschen in der sogenannten Euthanasieaktion, sondern auch Men­schenversuche in den Konzentrationslagern. Tausende kamen durch Experimente mit Unterdruck und Un­terkühlung, mit Meerwasser, Fleckfieberimpf­stoffen, Knochentransplantationen oder durch Versuche mit Giftgasen ums Leben.

Der wohl prominenteste Täter, Josef Mengele, entging allerdings der Justiz: Von Mai 1943 an verantwort­licher Arzt im Frauenlager von Auschwitz, schickte er nicht nur Häftlinge an der Rampe in den Tod, son­dern unternahm auch grausame Menschenversuchen wie Infektionsexperimente mit Typhus an Zwillin­gen.

„Die Atmung hielt bis 30 Minuten an. Bei vier Minuten begann VP (die Versuchsperson) zu schwitzen und mit dem Kopf zu wackeln. Bei fünf Minuten traten Krämpfe auf, zwischen sechs und zehn Minuten wurde die At­mung schneller, VP bewusstlos, von elf Minuten bis 30 Minuten verlangsamte sich die Atmung bis drei Atem­züge pro Minute, um dann ganz aufzuhören…“ So beschrieb der Dachauer KZ-Arzt Sigmund Rascher, wie er einen „37-jährigen Juden in gutem Allgemeinzustand“ zu Tode quälte.

Offiziell wurde der Prozess vor einem US-Militärgericht als „Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt et al.“ bezeichnet. Karl Brandt war Hitlers Begleitarzt und hoher SS-Führer – und damit der ranghöchste unter den Angeklagten.

Auch sein Stellvertreter Kurt Blome saß auf der Anklagebank – weil er die NS-Fors­chun­gen zur biologi­schen Kriegsführung koordiniert haben sollte. Dass Blome freigesprochen wurde, hängt nach Darstellung von Historikern auch damit zusammen, dass die USA an seinen Forschungsergeb­nissen stark interessiert waren.

Nach 139 Verhandlungstagen verhängten die Richter sieben Todesurteile sowie fünf lebenslange Haft­strafen und vier Haftstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigespro­chen.

Die deutsche Öffentlichkeit und auch die Ärzteschaft wollte von den Verbrechen jahrzehnte­lang nichts wissen. Die Berichtererstattung über den Ärzteprozess in der deutschen Presse war kümmerlich; die Ärzteschaft verhinderte Buchveröffentlichungen.

Heute ist klar, dass die Zahl der Mediziner, die mit den grausamen Menschenversuchen zu tun hatten, sehr viel größer war, als der Prozess über lange Zeit glauben machte. Die Deutsche Forschungsgemein­schaft und viele Mediziner, Biologen und Anthropologen stellten sich bereitwillig in den Dienst der Erbgesundheits-, Rassen- und Bevölkerungspolitik der Nazis.

Bundesärztekammer und Deutscher Ärztetag setzten sich ab den 1980er-Jahren mit diesen Struktu­ren auseinander. 2012 bat der Deutsche Ärztetag offiziell um Verzeihung für die Mitwirkung an den Ver­brechen.

„Die übergroße Mehrheit der Ärzte schwieg oder war einverstanden“, gestand der frühere Präsident der Bun­des­ärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Die NS-Ideologie, die auf vermeintliche Erbgesundheit und Reinhaltung der Rasse setzte, sei bei einem Großteil der Ärzteschaft „auf fruchtbaren Boden gestoßen“.

Der Ärzteprozess lieferte zugleich die Grundlage für ein weltweites Nachdenken über medizinische For­schung: Mit dem „Nürnberger Kodex“ formulierte der US-Militärgerichtshof Grundsätze für erlaubte me­dizinische Experimente, darunter umfassende Aufklärung und die freiwillige Zustimmung der Versuchs­person, der Nutzen für den Patienten und die Gesellschaft und eine Vermeidung unnötiger körperlicher und seelischer Leiden.

Diese Grundregeln werden ständig weiter entwickelt und fanden unter anderem Eingang in die erstmals 1965 verabschiedete und mehrfach überarbeitete Deklaration von Helsinki. Sie gilt als Standard ärzt­licher Ethik.

Medizinskandal Alterung

Share This Post

Herzlich Wilkommen auf unsere neue Webseite !

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Translate »
Zur Werkzeugleiste springen