Die Gesamtüberwachung der rumänischen Autofahrer erfolgte auf den letzten hundert Metern
Die stationären Videokameras, die von öffentlichen Straßenverwaltern im ganzen Land aufgestellt werden, werden direkt mit den Servern der rumänischen Polizei kommunizieren. Somit werden die Sanktionen automatisch verhängt, ohne dass die Anwesenheit eines Zeugen erforderlich ist und ohne dass eine Anfechtung möglich ist. Allerdings sind die Straßenverwalter verpflichtet, die Bürger über die Standorte der Kameras zu informieren. Darüber hinaus können Autofahrer anhand der Videoaufzeichnungen der Armaturenbrettkameras Beschwerden gegen andere Verkehrsteilnehmer einreichen.
Das Innenministerium hat mehrere Änderungen der Straßenverkehrsgesetzgebung in die öffentliche Debatte gebracht, von denen die wichtigste die Operationalisierung der Übertragung von Videoaufzeichnungen von stationären Kameras an die rumänische Polizei ist.
Somit wird die rumänische Polizei das Recht haben, Daten zur Überwachung des Straßenverkehrs zu verarbeiten, die von den Verwaltern öffentlicher Straßen von Kreis- und Kommunalinteressen mit Hilfe technischer Mittel, die auf den von ihnen verwalteten Straßen installiert sind, gesammelt werden.
„ Die rumänische Polizei erhält von den Verwaltern öffentlicher Straßen von Kreis- und lokalem Interesse automatisch über sichere Kommunikationssysteme, Signale und damit verbundene Verkehrsüberwachungsdaten über mögliche Verstöße gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen und das Vorhandensein von Fahrzeugen im Verkehr, denen Folgendes unterliegt beschlagnahmt, nach dem Gesetz durchsucht werden oder als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren verwendet werden können “, heißt es im MAI-Entwurf. Die stationären Kameras überwachen Verstöße gegen die maximal zulässige Geschwindigkeitsbegrenzung für die Fahrzeugkategorie auf einem bestimmten Straßenabschnitt, das Verbot oder die Einschränkung, ein Fahrzeug auf einer Fahrspur in Fahrtrichtung zu fahren, die Bedeutung der roten Farbe der Ampel, des Bahnübergangs mit der Eisenbahn, das Verbot aggressiven Verhaltens beim Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen sowie das Überholen von Fahrzeugkolonnen, die an roten Ampeln oder an Bahnübergängen stehen.
Überwachung, aber lassen Sie es uns auch wissen
Die Betreiber öffentlicher Straßen sind verpflichtet sicherzustellen, dass die technischen Mittel zur Geschwindigkeitsmessung, die der rumänischen Polizei Daten liefern, gemäß den geltenden Vorschriften zugelassen und messtechnisch überprüft sind, um die Öffentlichkeit auf ihrer eigenen Website zu informieren. über das Vorhandensein der festgelegten technischen Mittel und das Ziel der Verarbeitung von Straßenverkehrsüberwachungsdaten sowie über die Gewährleistung von Fähigkeiten und/oder Dienstleistungen für den Massendruck und die Übermittlung von Dokumenten, die im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen erstellt wurden.
„ Die Nutzung der Möglichkeiten der örtlichen öffentlichen Verwaltung zur Aufdeckung schwerwiegender Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wird das Maß an Disziplin im Straßenverkehr stärken. Darüber hinaus wird der Einsatz personeller Ressourcen der Strafverfolgung auf Sachverhalte ausgerichtet, die mit festen Systemen nicht ermittelt werden können. Im Wesentlichen zielt die vorgeschlagene Lösung darauf ab, die Zivilgesellschaft in den Prozess der Meldung schwerwiegender Verkehrsverstöße einzubinden, um das Maß an Disziplin im Straßenverkehr zu stärken. Konkret wird vorgeschlagen, die Methode zur Feststellung von Verstößen gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen zu erweitern, indem ein Mechanismus eingerichtet wird, über den Verkehrsteilnehmer Meldungen über mögliche Verstöße gegen die Verkehrsregeln abgeben können, die in Video oder Audio-Video festgehalten werden „Gegebenenfalls Aufnahmen zu machen “, wird auch im Entwurf des normativen Rechtsakts konkretisiert.
Testen und erneut testen
Um mögliche Fehler im Testverfahren auszuschließen, sieht das MAI für den Fahrer die Möglichkeit vor, einen zweiten Test anzufordern, wenn das Testergebnis bis zu 0,10 Mg/l reinen Alkohol in der ausgeatmeten Luft beträgt, unter Berücksichtigung einiger Lebensmittel Kürzlich konsumierte Lebensmittel können die Messung verfälschen.
Der erneute Test erfolgt nach 15 Minuten, jedoch nicht später als 20 Minuten nach dem ersten Test. Wünscht die getestete Person auch die Entnahme biologischer Proben zur Bestimmung der Alkoholaufnahme im Blut, steht es ihr frei, jede medizinische Versorgungseinheit aufzusuchen, ohne dass die Anwesenheit des Verkehrspolizisten erforderlich ist, der den Atemalkoholtest durchgeführt hat.
Um gleichzeitig die Wartezeiten auf die Ergebnisse zur Bestätigung des Vorhandenseins psychoaktiver Substanzen im Körper zu verkürzen, wird die Möglichkeit geschaffen, dass auch die Bestimmung des Vorhandenseins psychoaktiver Substanzen im Körper einer Person durchgeführt werden kann in den spezialisierten Labors der akkreditierten Generalinspektion der rumänischen Polizei in diesem Sinne oder in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, die für solche Untersuchungen autorisiert und akkreditiert sind.