Das Bundesverfassungsgericht gehört bisher zu den angesehensten Institutionen des deutschen Staates. Daß sich dies möglicherweise bald ändern könnte, hat auch mit dem Verhalten der Richter selbst zu tun. Unisono ließen sie sich von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Abendessen und zu geselliger Runde ins Kanzleramt einladen – einige Tage bevor der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht zu entscheiden hat.
Der sicherlich nur kleine Vorgang wirft ein großes Schlaglicht auf eine zunehmende Verwischung der Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative. Von einer ernsten Trennung der ersten und zweiten Gewalt mag ohnehin niemand mehr ernsthaft reden. Angehörige der Bundesregierung und die Kanzlerin dürfen selbstverständlich ihr Bundestagsmandat behalten, womit es zu einer Vermischung von Regierung und Parlament kommt.
Die Zwitterstellung der etwa drei Dutzend Parlamentarischen Staatssekretäre, deren Regierungsamt an ihr Bundestagsmandat gekoppelt ist, führt zu einer weiteren Vermischung der ersten und zweiten Gewalt. In dieser Legislaturperiode haben die Bundestagsabgeordneten auch nicht ein einziges Mal gegen die Regierung gestimmt, die die Vorlagen für das Parlament am liebsten auch selbst schreibt.
Verletzung der Neutralitätspflicht
Was bleibt, ist die Unabhängigkeit der Justiz. Sie ist in der deutschen Volksseele tief verankert. Selbst heute noch kennt man die Legende vom Müller von Sanssouci, der von Friedrich II. enteignet werden sollte und auf die Drohungen des Königs mit entschädigungsloser Enteignung mit der Bemerkung reagiert haben solle, es gebe ja noch das Kammergericht in Berlin.
Ob so ein Satz heute noch eine analoge Anwendung auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe finden würde, darf nicht erst seit dem Dinner mit Merkel bezweifelt werden. Bei dem jetzt anhängigen Verfahren geht es um eine Reaktion der Kanzlerin auf die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Regierungschef im Februar 2020, die mit Stimmen von CDU und AfD erfolgte sein dürfte. Die Kanzlerin hatte damals während einer Reise durch Südafrika auf einem Flughafen erklärt, „daß dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muß“.
Die AfD sieht in Merkels Äußerung eine Verletzung der Neutralitätspflicht der Bundeskanzlerin, die sich nicht in Angelegenheiten anderer politischer Ebenen einmischen darf. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärt dazu, „daß sich die Vorsitzende des Zweiten Senats (Doris König) und wohl auch weitere Richter desselben drei Wochen vor dieser mündlichen Verhandlung mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesem Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können“.
„Was für eine Bananenrepublik“
Die AfD hat daher einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des Zweiten Senats stellen lassen, da dieses Verhalten „gravierende Zweifel an deren Unparteilichkeit“ wecke. Unterstützung findet die Ansicht der AfD beim bekannten Verfassungsrechtler Ulrich Battis, der in der Bild-Zeitung erklärte: „Es handelt sich bei diesen Treffen zwischen Verfassungsgericht und Kanzlerin nicht um ein geselliges Beisammensein, sondern um Gespräche oberster Verfassungsorgane. Ob die Zusammenkunft in zeitlicher Nähe zu der Verhandlung klug war, darf allerdings bezweifelt werden.“
Zweifel am Bundesverfassungsgericht weckte bereits die Wahl des heutigen Präsidenten Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter und Vizepräsidenten am 22. November 2018. Harbarth war zuvor Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gewesen und sogar stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Schon das kumpelhafte Händeschütteln und Schulterklopfen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses wirkten irgendwie verstörend. Auch kannte Harbath keine Bedenken, an der eigenen Wahl teilzunehmen, wie im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist.
Selbst nach seiner Wahl durch den Bundestag und vor Antritt seines Richteramtes wirkte er weiter im Bundestag mit. So hielt er am 30. November 2018 noch eine Rede zur Migrationspolitik, ehe er sich am Nachmittag dieses Tages vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernennen ließ. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel kommentierte damals in einem Zwischenruf laut Bundestagsprotokoll: „Was für eine Bananenrepublik.“
Bundesbank-Präsident personell eingerahmt
Harbarth ist aber nicht der einzige Verfassungsrichter mit einer politischen Agenda. Im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts, der über die AfD-Klage gegen Merkel zu entscheiden hat, wirkt auch Peter Müller (CDU) mit, von 1999 bis 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Daß immer mehr Politiker in einstmals unabhängige Institutionen einrücken, ist beispielhaft an der Deutschen Bundesbank zu beobachten, deren Ansehen in der Öffentlichkeit genauso wie das des Bundesverfassungsgerichts sehr hoch ist.
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann war zwar früher im Kanzleramt bei Merkel tätig, hat sich aber eine gewisse Unabhängigkeit bewahrt. Weidmann ist inzwischen von drei ehemaligen Politikern eingerahmt. Zum insgesamt sechsköpfigen Vorstand der Bundesbank gehören Johannes Beermann (CDU), früher Minister in Hessen und Sachsen, sowie die ehemaligen Europaabgeordneten der Union, Joachim Wuermeling und Burkhard Balz. Bei so viel Durchmischung darf man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Institutionen sinkt.