Der bekannte Anwalt Gerhard Strate erhebt schwere Vorwürfe gegen Kanzler Scholz und Hamburgs Bürgermeister Tschentscher: Im Zusammenhang mit betrügerischen Aktiengeschäften seien sie zu Komplizen der Täter geworden.
Gerhard Strate, Strafverteidiger und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, hat beim Hamburger Generalstaatsanwalt Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ersten Bürgermeister der Hansestadt, Peter Tschentscher, gestellt. Es gehe um »Beihilfe zur Steuerhinterziehung«, im Fall Scholz außerdem um den Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage. Die Anzeige, die 36 Seiten umfasst, liegt dem SPIEGEL vor.
Die beiden SPD-Politiker, damals Bürgermeister und Finanzsenator, sollen es demnach 2016 versäumt haben, 47 Millionen Euro von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & Co. zurückzufordern. Die Summe war dem Kreditinstitut im Zusammenhang mit sogenannten Cum-ex-Geschäften vom Finanzamt erstattet worden. Mit Cum-ex-Geschäften wurde der Staat insgesamt um Milliarden Euro betrogen, indem er dazu gebracht wurde, Kapitalertragsteuern zu erstatten, die nie bezahlt worden waren.
In Hamburg beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss in der Bürgerschaft mit der Affäre um die Warburg Bank. Tschentscher und Scholz haben stets betont, sie hätten in der Sache keinen Einfluss genommen. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg waren bereits mehrere Anzeigen gegen Tschentscher und Scholz eingegangen. Die Behörde sah bisher keinen Anlass, Ermittlungen aufzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat Cum-ex-Geschäfte im vorigen Jahr als illegal bezeichnet. Das Landgericht Bonn hat zwei vormalige Warburg-Banker bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie in Cum-ex verwickelt waren.
Das Hamburger Finanzamt für Großunternehmen hatte 2016 auf die ursprünglich vorgesehene Rückforderung der an Warburg erstatteten Millionen verzichtet. Die Beamten gingen damals davon aus, dass mit dieser Entscheidung die Sache verjähren würde. Zuvor war Christian Olearius, Aufsichtsratsvorsitzender der Bank, zweimal beim damaligen Bürgermeister Scholz vorstellig geworden, um die eigene Position deutlich zu machen.
Die Bank argumentierte damals, Warburg habe sich darauf verlassen, dass eine an den Geschäften beteiligte Partnerbank die fällige Kapitalertragsteuer gezahlt habe. Überdies würde eine Änderung der Steuerbescheide womöglich zum unmittelbaren Zusammenbruch der Warburg Gruppe führen.
Strate schreibt nun, Ende 2016 habe »die kriminelle Einbettung dieser Geschäfte« bereits »auf der Hand« gelegen. Das Argument von Olearius, man habe sich in Sachen Steuer auf die Partnerbank verlassen, könne »nur ungläubiges Staunen hervorrufen«. Schließlich habe die Bank in ihrer Steuererklärung »die Abführung der Kapitalertragsteuer (…) als tatsächlich gegeben behauptet«, obwohl sie »gar kein Wissen« darüber gehabt habe.

Enge Weggefährten: Olaf Scholz und Peter Tschentscher (rechts) Foto
Dennoch habe der damalige Finanzsenator Tschentscher die Entscheidung, die zu Unrecht erstattete Kapitalertragsteuer nicht zurückzufordern, damals »zustimmend zur Kenntnis genommen«. Sein später in der Hamburger Bürgerschaft vorgetragenes Argument, der Senat habe die Entscheidung selbst in keiner Weise politisch beeinflusst, sondern die Finanzämter »nach Recht und Gesetz ihre Arbeit machen« lassen, höre sich »zwar gefällig an«, habe »jedoch mit Recht und Gesetz nichts zu tun«.
Der Senat, so Strate, sei laut Hamburger Landesverfassung nicht nur Landesregierung, sondern auch Verwaltungsspitze. Daraus folge, dass der Finanzsenator die Dienst- und Fachaufsicht über die einzelnen Finanzämter ausübe und dazu »berufen und berechtigt« sei, »rechtswidriges Handeln zu unterbinden, wenn er davon Kenntnis erlangt«. Deshalb könne sich Tschentscher »mitnichten als Politiker aus den sachlichen Vorgängen in der Finanzverwaltung zurückziehen«.
Olaf Scholz hatte im April 2021 vor dem Bürgerschafts-Untersuchungsausschuss zur Cum-ex-Steuergeldaffäre ausgesagt, er habe keine Erinnerung an seine Gespräche mit Warburg-Banker Olearius. Rund 40-mal, so Strate, habe Scholz dies bekräftigt. Weiter heißt es: »Auch auf die Frage, ob das Schicksal der Warburg Bank bei Gelegenheit irgendeiner Senatsvorbesprechung Thema gewesen sei«, habe Scholz erklärt, »er erinnere das überhaupt nicht«. Diese Aussage, so Strate kategorisch, »ist falsch«. Schließlich sei Scholz zur Vorbereitung eines Gesprächs mit dem Warburg-Aufsichtsratsvorsitzenden durch ein »Papier aus der Wirtschaftsbehörde instruiert worden«.
Darin seien bereits in der ersten Zeile Cum-ex-Geschäfte als »möglicher Ansprechpunkt« genannt worden. Auch von Hinweisen, die Warburg Bank sei womöglich »in kriminelle Aktiengeschäfte« verwickelt, sei in dem Papier die Rede gewesen – und von einer Durchsuchungsaktion der Kölner Staatsanwaltschaft in der Hamburger Zentrale der Bank.
CDU-Politiker attackiert Scholz
Vor diesem Hintergrund seien die Erinnerungslücken des heutigen Kanzlers »nicht ansatzweise glaubhaft«. Strates Fazit: »Eine völlige Erinnerungslosigkeit – wie sie Olaf Scholz für sich in Anspruch nimmt – ist eine Erscheinung, die in der Aussage- und Gedächtnispsychologie nur im Rahmen einer sog. Posttraumatischen Belastungsstörung gelegentlich diagnostiziert wird. Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.«
Der CDU-Politiker Richard Seelmaecker, Obmann seiner Fraktion im Untersuchungsausschuss, sagte dem SPIEGEL: »Die Strafanzeige wundert nicht.« Die bisherigen Ergebnisse des Gremiums ließen »keine vernünftigen Zweifel zu«, dass Tschentscher und Scholz damals anders hätten handeln müssen. Darüber hinaus stehe fest: »Wir haben einen unglaubwürdigen Bundeskanzler.« Sollte die Staatsanwaltschaft einen »hinreichenden Tatverdacht« sehen, käme ein Bundeskanzler auf die Anklagebank. »Das wäre ein unrühmliches Novum in Deutschland.«
Die Warburg Bank musste inzwischen mehr als 170 Millionen Euro wegen Cum-ex-Geschäften aus mehreren Jahren zurückzahlen.