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Steuerpflicht aufgehoben! – Neues zum Thema Rückzahlung aller Steuern, GEZ, kriminelle Scheinämter und Beamtenschauspieler

Steuerpflicht aufgehoben! – Neues zum Thema Rückzahlung aller Steuern, GEZ, kriminelle Scheinämter und Beamtenschauspieler
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Diesem Artikel gaben wir den Arbeitstitel: „Keine Antwort vom Finanzamt Kaufbeuren“. Das klang uns dann aber doch nicht zündend genug und so heißt er nun, wie es im Titel zu lesen ist.

Bleiben wir gleich beim ursprünglichen Arbeitstitel „Keine Antwort vom Finanzamt Kaufbeuren“, denn genau das teilte uns eine unserer freundlichen Leserinnen mit, doch der Reihe nach:

Die Leserin nutze unser Musterschreiben aus unserem Artikel Antrag auf Erstattung aller gezahlten Steuern

Auf dieses bekam Sie vom Finanzscheinamt eine fadenscheinige Antwort, welche im Endergebnis zu Tage förderte, dass man der von Ihr geforderten Rückzahlung ihrer Steuern nicht nachkommen werde.

Dass die Finanzverbrecher in den Finanzscheinämtern nicht einfach so die von ihnen zu Unrecht eingeforderten und eingezogenen, also geraubten und gestohlenen Gelder wieder herausrücken würden, war uns von vornherein klar.

Aus diesem Grunde haben wir (auch durch ausgezeichneten Hinweis von einem unserer Leser) schwerere Geschütze ausgearbeitet.

Dieses Musterschreiben empfahlen wir der bereits genannten Leserin zu verwenden. Seit dem funkt das Finanzamt Kaufbeuren nicht mehr. 🙂

Offenbar liegt dem sogenannten „Finanzamt“ unser Musterschreiben sehr schwer im Magen, welches wir weiter unten gleich noch zur Verfügung stellen werden.

Zurück zum gerade genannte Leser, welcher uns per e-mail auf etwas sehr Bemerkenswertes hinwies: Aufhebung einer Pfändung bezüglich Steuergelder!

Er ließ uns die Chronologie einer erfolgreichen Zurückweisung einer Steuerpfändung zukommen und teilte mit:

„Es wurde folgerichtig das Besatzungsrecht und damit die Gültigkeit der Haager Landkriegsordnung hergeleitet.

Selbstverständlich dürfen Sie diesen Vorgang nach Prüfung Ihrerseits veröffentlichen.

Fairer Weise wäre eine Benennung der Quelle des Blockbetreibers ein kleines Dankeschön und macht diesem sicherlich Freude und Mut ebenfalls weiter aufzuklären“.

Da kann sich dieser aufmerksame Leser aber vollständig sicher sein, dass uns das ein Dankeschön in Form der Quellenbenennung wert ist, und hier kommt auch schon unser Dankeschön:

http://ralfkeser.wordpress.com/2014/02/06/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberleitungsvertrag-hlko-art-46/ (link funktioniert nicht mehr)

Funktionierende links: https://beamtendumm.wordpress.com/aufhebung-der-pfandung-seitens-des-fa-basis-uberleitungsvertrag-hlko-art-46/

https://bdf2014.files.wordpress.com/2014/02/2014-02-10-public-fa-pfc3a4ndungsaufhebung-c3bcberleitungsvertrag-hlko46.pdf

Hier hat es jemand geschafft, einen Steuergeldpfändungsbescheid erfolgreich aufheben zu lassen:

Sensationelle Aufhebung einer Steuerpfändung

Die bis heute gültigen HLKO §§ 46 und 47 beeindrucken die Schwerverbrecher in den räuberischen Finanzscheinämtern offenbar erheblich, denn in diesen steht folgendes:

§ 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Quelle: http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm

Mit anderen Worten: Es dürfen hierzulande keine Steuern erhoben und schon gar nicht eingezogen werden.

Mit noch anderen Worten: Es besteht hierzulande keine Steuerpflicht und somit auch keine Verpflichtung Steuern zu zahlen!

Verstehen Sie das bitte richtig und machen Sie sich klar:

Das betrifft sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben! Zum Beispiel: Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Ökosteuer, Grundsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Pflichtversicherungen, Pflichtabgaben, Pflichtgebühren usw. usf.

Auf Grund dieser Erkenntnisse und jener, welche wir schon besaßen, formulierten wir ein Antwortschreiben auf die Antwortschreiben der Finanzscheinämter.

Bevor wir Ihnen das und vieles mehr präsentieren, möchten wir Ihnen aber zunächst einige lustige Antworten von einigen Scheinfinanzämtern zeigen, die uns von Leserinnen und Leser zugesandt wurden (vielen Dank dafür):

Finanzamt Trier
Finanzamt Trier 2
Finanzamt Meißen
Finanzamt Eilenburg
Finanzamt Eilenburg 2
Finanzamt Dingolfing
Finanzamt Bitterfeld-Wolfen

Wie man sehen kann, sind jede Menge Flausen dabei. Da unterschreiben nicht rechtskonform wie immer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter „im Auftrag“, obwohl der Behördenleiter (Geschäftsführer) mit Vor- und Familiennamen zu unterschreiben hat.

Außerdem wird die Bundesrepublik Deutschland als „zweifellos“ existent erklärt und die Ungültigkeit von Regeln einer nicht existierenden BRD für „abwegig“ und „insoweit unbeachtlich“ gehalten.

Die Gültigkeit der Steuergesetze stünde außer Zweifel und es bestehe auch kein Anlass zu weiteren Überprüfungen.

Fehlt eigentlich nur noch, dass in solchen Schriftstücken von der „Zweifelsfreiheit“ fabuliert wird, dass der Weihnachtsmann die Geschenke und der Storch die Kinder bringt!

Es wird mit Paragrafen der Abgabenordnung (AO) um sich geworfen, obwohl diese Abgabenordnung bereits seit dem Jahre 1977 ungültig, nicht rechtswirksam, mithin null und nichtig ist.

Allein nur der Versuch, diese noch anwenden zu wollen, ist bereits kriminell und strafbar.

Man fantasiert davon, dass angebliche irgendwelche Einspruchsfristen abgelaufen wären, obwohl rechtswidrige Dokumente und erloschene Abgabeordnungen nichts dergleichen in Gang zu setzen vermögen.

Eines der frechsten Knallbonbons ist, dass ein Verwaltungsakt drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt gelten würde! 🙂

Da fällt einem doch wohl der Senf von der Wurst, wenn man einen solchen Schmonsens lesen muss!

1.) Für das Ausfertigen eines Verwaltungsaktes (ist übrigens kein Sex im Büro) benötigt es zunächst einmal Beamte, die es hierzulande nicht gibt.

2.) Würde es Beamte geben, und würden diese einen Verwaltungsakt zusammenbasteln, so wäre der auch schon gleich wieder rechtswidrig und somit nichtig, da Verwaltungsakte (also einseitig unterschriebene Verträge) gegen das Recht der Privatautonomie verstoßen.

3.) Wenn man einen Brief zur Post bringt, dann gilt der auch nicht nach drei Tagen automatisch als zugestellt, denn Briefe können verloren gehen… im falschen Briefkasten landen… und so weiter und so weiter.

Lustig war auch das hier: „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Finanzbehörden [hier wird sogar zugegeben, dass es sich nicht um Ämter, sondern um Behörden, also um Verwaltungen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse handelt] im Rahmen der gesetzlichen Verfahren hoheitlich tätig werden“.

Dummerweise darf eine Behörde gar nicht hoheitlich tätig werden – auch nicht im Rahmen gesetzlicher Verfahren, wobei schwerer Raub an einer ganzen Bevölkerung über Jahrzehnte hinweg sowieso nichts mit „gesetzlichen Verfahren“, sondern mit organisierter Schwerstkriminalität einhergehen.

Da wird sich auf sogenannte „Entscheidungen“ von sogenannten Finanzgerichten berufen, an welchen ausschließlich nicht gesetzliche Richter tätig sind, was wir bereits mit diesem Artikel belegt und bewiesen haben: Staatsvortäuschung Bundesrepublik Deutschland – Die BRD-Lüge!

An diesen sogenannten „Gerichten“ können auch gar keine gesetzlichen Richter arbeiten, da es sich nicht um ordentliche, schon gar nicht um legale Gerichte handelt, sondern ausnahmslos um Firmen, die absolut NULL zu entscheiden haben:

Alles Firmen

Das hiesige Land hat keine staatlichen Beamten

Bereits im Jahre 1945 wurde der Beamtenstatus aufgehoben! Am 17.12.1953 (BvR 147/52) wurde eindeutig gesagt: Alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.

Fundstellen: BVerfGE 3,58;DVBI 1954,86;DÖV 1954,53;JZ 1954,76;MDR 1954,88;NJW 1954,21Verweis auf : BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73.

Was heißt das denn nun eigentlich?!

Das heißt, dass die Menschen des hiesigen Landes seit dem 08.05. des Jahres 1945 von Scheinbeamten nach Strich und Faden verarscht, betrogen, belogen, drangsaliert, malträtiert, beraubt und ausgeplündert werden!

Unsere Väter und Urgroßväter würden sich im Grabe ´rumdrehen und kotzen… ´rumdrehen und kotzen… nochmal ´rumdrehen und wieder kotzen… wenn man ihnen von diesem gewaltigen Betrug heute erzählen könnte.

Seien Sie bitte wachsam!

Es könnte passieren, dass Ihnen mal irgendwann ein vermeintlich „ganz schlauer Fuchs“ erzählen will und sogar vermeintlich nachweisen kann, dass er ein Beamter sei.

Das ist er dann aber trotzdem nicht, denn er ist nur in der Eigenschaft eines Beamten tätig, jedoch nicht wirklich ein Beamter, denn wie wir wissen, wurde der Beamtenstatus bereits 1945 beerdigt.

Um Ihnen das jetzt genau zu erklären, haben wir hier einen link für Sie, in welchem das minutiös aufgedröselt ist: http://wemepes.ch/pdf/_BRD-keine-Beamte.pdf

Die sogenannte GEZ versucht sich auch zu weigern, berechtigten Rückzahlungen nachzukommen:

GEZ-Antwort

Kommen wir nun zu den Musterschreiben, welche nach Erhalt solcher Kritzeleien und ersten Antworten von irgendwelchen Scheinämtern zur Anwendung kommen sollten.

Beginnen wir mit der GEZ.

Schreiben Sie der Verbrecherbande bitte einen Brief mit folgendem Inhalt:

Absender
Beitragsnummer
Betreff: Ihre Ablehnung wird zurückgewiesen

Der sogenannte „Rundfunkbeitragstaatsvertrag“ ist gleich in mehrfacher Hinsicht eine schlichte Täuschung, denn:

1.) Ein Staat kann nur mit anderen Staaten Staatsverträge schließen. Mit sich selbst kann ein Staat keinen Staatsvertrag schließen.

2.) Das hiesige Land ist nachweisbar kein Staat, sondern eine Wirtschaftsvereinigung unter US-Administration. Das hiesige Land erfüllt nicht eine einzige Voraussetzung der Drei-Elemente-Lehre.

Es besitzt kein Staatsvolk, kein Staatsgebiet und keine eigene Staatsmacht. Letzteres, weil hierzulande nach wie vor Besatzungsrecht gilt.

Damit ist das hiesige Land kein Staat, kann daher nicht mit anderen Staaten Staatsverträge schließen und mit sich selbst sowieso schon gar nicht.

3.) Verträge zu Lasten Dritter verstoßen gegen das Recht der Privatautonomie und sind daher rechtswidrig, rechtsungültig, null und nichtig, mithin kriminell und strafbar.

4.) Der sogenannte „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist eine Firma.

Eingetragener Firmenname: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil: ARD ZDF Beitragsservice
Geschäftssitz: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postalische Stadt: Köln
Land: Germany
Name Hauptverantwortlicher: Hans W. Färber

Firmen haben keinerlei Befugnisse Hoheitsrechte auszuüben. Da ich mit der Firma „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ keinen Vertrag geschlossen habe, besteht keinerlei Recht, Gelder von mir einzuziehen.

Schon gar nicht kann mich eine Firma, mit der ich nie einen Vertrag geschlossen habe, zu Zahlungen verpflichten oder zwingen.

5.) Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.

Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Drohung und Nötigung ist strafbar.

Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.

Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen die verantwortlichen Personen (allen voran gegen den Hauptverantwortliche Hans W. Färber), vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes.

6.) Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikels 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ haben durch Einziehung von Geldern und Gegenständen aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.

Ich fordere daher letztmalig auf, mir mein widerrechtlich eingezogenes Privateigentum + Zins und Zinseszins innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen zu erstatten.

Sollte dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben!

………………………
Unterschrift des Absenders

Falls sich mal ein Gerichtsvollzieherschauspieler bei Ihnen zu einer Pfändung anmelden möchte, teilen Sie diesem bitte folgendes schriftlich mit:

Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikels 2 Abs. 1 des
Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Niemand hat das Recht mir etwas wegzupfänden, da die Einziehung von Geldern und Gegenständen aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstößt.
………………………
Unterschrift des Absenders

Eine Info nebenbei:

Nicht ohne Grund liegen beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 170.000 Strafanträge gegen Bedienstete der „BRD“-GmbH vor (Stand 06/12). (vgl. http://www.dpvm.de/icc-anklageliste.html sowie http://www.dpvm.de/icc-liste-hessen-ltg.html Gegenwärtig bestehen 9 Aktenzeichen beim IStGH gegen Bedienstete des „BRD“- Systems (Stand 06/12).

Auch das ist wichtig:

Es ist uns nun eine ganze neue Masche zu Ohren gekommen, die man seit neusten bei der Post erleben kann: Gelbe Briefe werden nicht angenommen und an den Absender zurückgesendet.

Sollte Ihnen das passieren, verfahren Sie bitte wie bisher und dann wie folgt:

Einschreiben (gelbe Briefe) nicht annehmen, nicht öffnen, sondern an Absender zurücksenden.

Sollten irgendwelche „Posthanseln“ die Rücknahme und Rücksendung verweigern, bitte an die Beförderungspflicht erinnern: (http://www.gesetze-im-internet.de/pudlv/BJNR241800999.html)
und mit Anzeige wegen Pflichtverletzung, auch gegen den Vorgesetzten drohen.

Ansonsten Briefmarke erwerben, Adresse des Empfängers auf den Umschlag von Hand aufbringen, mit Vermerk: „Zurück an Absender wegen nicht rechtskonformer Zustellung“.

Sollten Sie irgendwann Besuch bekommen, am besten einen Zeugen hinzuziehen (falls gerade greifbar) und wie folgt verfahren:

Polizeibeamten- Justiz- Gerichtsvollzieherschauspieler nach Beamtenausweis fragen.

Da sie den nicht vorlegen können: auf Nimmerwiedersehen wünschen und (wenn Sie möchten) vor einem ordentlichen Gericht außerhalb des hiesigen Landes wegen Amtsanmaßung, Täuschung im Rechtsverkehr usw. verklagen.

Weiter mit den Musterschreiben:

Sie haben unser erstes Musterschreiben an das sogenannte Finanzamt geschickt und die wollen Ihnen Ihre zu Unrecht eingezogenen Steuergelder nun trotzdem nicht zurückzahlen. Das ist nicht nett.

In diesem Fall teilen Sie dem sogenannten Finanz“AMT“ bitte folgendes in einem weiteren Schreiben mit:

Da ich ein anständiger und freundlicher Mensch bin, weise ich Sie mit diesem Schreiben auf folgende Fakten hin:

Die Abgabenordnung von 1977 ist ungültig, nicht rechtswirksam, mithin null und nichtig. Der Versuch der Anwendung ist kriminell und strafbar.

Begründung:

1.Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.

2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung ebenfalls keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht auch nichts von einer Steuerpflicht.

Es ist noch zu erwähnen, dass die sogenannten „Finanzämter“ und „Ministerien“ allesamt Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage:

Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird. Auch die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Jedoch ist all das auch gar nicht so wichtig. Viel wichtiger (insbesondere für Sie, Ihren Teamleiter und den hauptverantwortlichen Geschäftsführer) ist das nun Folgende:

Im Jahre 1945 wurde der Beamtenstatus aufgehoben.

17.12.1953 1 BvR 147/52 sagt eindeutig: alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.
Fundstellen: BVerfGE 3,58;DVBI 1954,86;DÖV 1954,53;JZ 1954,76;MDR 1954,88;NJW 1954,21Verweis auf : BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73.

Auszug:

2. Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

6. Die nach dem 8. Mai 1945 neu begründeten Dienstverhältnisse standen unter dem besonderen Vorbehalt des Eingriffes der Militärregierung zum Zwecke der politischen Überprüfung.

Amtsentfernungen zu diesem Zwecke hatten in der amerikanischen Besatzungszone nicht eine Suspension, sondern eine endgültige Entlassung zur Folge.

Da die Bundesrepublik nur eine Verwaltung nach Artikel 48 HLKO darstellt, kann es auch gar keine Beamten geben.

Nur ein Staat kann Beamte berufen. Eine Verwaltung hat hingegen nur Arbeitsverhältnisse und somit haben die Beschäftigten auch nur einen Dienstausweis und keinen staatlichen Amtsausweis.

Das hat für verantwortliche Teamleitungen und hauptverantwortliche Geschäftsführer sogenannter „Finanzämter“ folgende Konsequenzen:

Wenn ein Beamter kein Beamter ist, so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB. Damit ist die Täuschung im Rechtsverkehr nach § 267 und § 270 StGB nachgewiesen.

Aus allen vorliegenden Dokumenten konnte Nachfolgendes zweifelsfrei festgestellt werden:

Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.

Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.

Daraus ergeben sich:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB.
Schlussfolgernd ist insgesamt eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
Fazit: FESTNAHME! § 32 StGB Notwehr.

Zuzüglich Strafanzeige wegen aller genannten Punkte gegen alle genannten Personen, vor einem ordentlichen europäischen Gericht, außerhalb des hiesigen Landes.

Betrachten Sie dies als letzten freundlichen Hinweis. Einen weiteren Solchen wird es von meiner Seite aus nicht geben, da bei Ignoranz und Nichterfüllung ihrerseits, Taten meinerseits folgen werden.

Im Weiteren möchte ich Sie über folgenden Sachverhalt in Kenntnis setzen!

Deutschland ist weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikels 2 Abs. 1 des
Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955).

Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist.

Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“ Zitat Ende.

Mit anderen Worten: Die Verantwortlichen des sogenannten „Finanzamtes“ haben durch Einziehung von Geldern und Gegenständen aus meinem Privateigentum gegen geltendes Kriegs- und Völkerrecht verstoßen.

Ich fordere daher letztmalig auf, mir mein widerrechtlich eingezogenes Privateigentum + Zins und Zinseszins innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen zu erstatten.

Sollte dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachgekommen werden, so ergeht zusätzlich beim zuständigen Gericht in Den Haag Anzeige gegen entsprechende verantwortliche Personen wegen Kriegs- und Völkerrechtsverletzung.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäß §126 BGB – der auch für Sie gilt – unterschrieben.

………………………
Unterschrift des Absenders

GEGEN VERWARNUNGSGELD WEHREN:

Wenn Sie die Aufforderung zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes mit normaler Post erhalten haben: ignorieren und ab in die Altpapiertonne damit.

Sollte Ihnen ein Postbote/Briefträger ein Einschreiben übergeben wollen: Annahme verweigern!

Sollten Sie eine Förmliche Zustellung (gelber Brief) in Ihrem Briefkasten vorfinden: innerhalb von 10 Tagen mit folgendem Vermerk zur Post geben: „Annahme wegen nicht rechtskonformer Zustellung verweigert“.

Sollten Sie zwischendurch irgendwelche Mahnungen per normaler Briefpost erhalten: ignorieren /Altpapiertonne.

Sollten Sie Besuch von einem Justiz- oder Polizeibeamtenschauspieler bekommen, der Ihnen ein Schreiben übergeben will: Annahme wegen nicht rechtskonformer Zustellung verweigern.

Grund: Überbringende Person kann keinen Ausweis vorlegen, die sie als Beamten ausweist. Grund dafür: Das hiesige Land ist kein Staat. Beamte können aber nur von Staaten ernannt werden. Außerdem ist der Beamtenstatus seit 1945 nicht mehr existent.

Weitere Gründe: Ordnungswidrigkeitengesetz, Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung seit Streichung der Einführungsgesetze nicht mehr anwendbar, wegen Aufhebung des Geltungsbereiches.

Auch gibt es hierzulande keine gesetzlichen Richter, da auch diese keinen Beamtenstatus nachweisen können.

Weitere Informationen bezüglich Dokumente und Urkunden:

Briefe sind keine elektronischen Medien und müssen im Original unterschrieben sein.

Ausnahmen bilden e-mails und Faxe. Nach §§ 117VWGO i.V.m. 275 StPO i.V.m. 315ff dürfen Kopien vom Original in keinster Weise unterschiedlich sein und das sind sie, wenn die Originalunterschrift zum Beispiel eines beteiligten Richters nicht gegeben ist.

Kürzel sind nicht erlaubt. Unterschriften von nicht legitimierten Personen, die an dem Verfahren nicht aktiv teilgenommen haben, sind rechtlich nicht legitim, da diese nicht beamtet sind, was sie sein müssten.

Seit wann sind Angestellte eines Gerichts Urkundenbeamte? Entweder man ist angestellt oder beamtet.

Im hiesigen Land wird ständig Urkundenbetrug begangen! Anzeige ist entsprechend auch international bereits mehrfach gestellt worden.

Zum Abschluss dieses Artikels hier nun noch ein kleines Dessert zum Nachtisch:

Medizinskandal Alterung

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