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Morgen entfällt die Testpflicht für Booster-Geimpfte

Morgen entfällt die Testpflicht für Booster-Geimpfte
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Wer seine Corona-Impfung auffrischen lässt, ist ab morgen von den in Niedersachsen geltenden 2G-Plus-Regeln ausgenommen. Das teilte das Gesundheitsministerium nun mit.

Für den Zugang zu Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen sei für diese Personen dann nur der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie und die Auffrischungsimpfung erforderlich. Sie lassen sich entsprechend mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass nachweisen. „Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G-Plus entfällt“, so das Ministerium in einer Mitteilung.

Testpflicht entfällt direkt nach Booster-Impfung

Die Befreiung von der Testpflicht gilt demnach ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben, sei die zweite Impfung entscheidend und gelte als Auffrischung im Sinne der neuen Regelung. Das gilt ebenfalls für Genesene, die schon eine zweite Impfung bekommen haben. Ein Mal geimpfte Genesene müssen sich aber weiter testen lassen.

Verordnung wird kommende Woche geändert

Die niedersächsische Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche mit der neuen Regelung geändert, die Befreiung für betroffene Personen solle aber bereits ab morgen landesweit umgesetzt werden. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen hat und sich ab morgen nicht testen lässt, verstößt streng genommen gegen die aktuelle in der Verordnung festgeschriebene Testpflicht – das werde bis zum Inkrafttreten der Änderung jedoch geduldet.

Ministerpräsident Stephan Weil (links) und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann gehen eine Treppe hoch. © dpa-Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

Kommentar: Die Landesregierung verliert die Kontrolle

Hektisch, unausgegoren, planlos: Die rot-schwarze Koalition kommt offenbar selbst bei eigenen Vorgaben nicht mehr mit.

Regel soll Testkapazitäten entlasten

Das Land reagiere mit der Erleichterung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, „nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Coronavirus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist“, erklärte das Ministerium. Zudem soll die neue Regel die Testkapazitäten entlasten. Das Land bedauere, dass es noch immer in vielen Landesteilen schwierig sei, Tests zu bekommen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Zudem teilte sie mit, dass die Landesregierung auch insgesamt über die 2G-Plus-Regel nachdenke – obwohl diese ein hohes Maß an Sicherheit bedeute.

Weil sieht deutlich höheren Schutz

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte nach der Bund-Länder-Runde am Donnerstag gesagt, dass die Landesregierung die Maßnahme prüfe. Er begründete dies mit einem erhöhten Impfschutz der Menschen mit einer Drittimpfung. Dieser sei auf einem derart hohen Niveau, dass die Gefahr, dass Geimpfte untereinander das Virus weitergeben, „wahrscheinlich nur noch verschwindend gering“ sei, so Weil. Auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hatte sich für eine kurzfristige Korrektur ausgesprochen.

Eine Auszubildende föhnt in einem Frieseurladen einer Frau die Haare. © picture alliance/dpa Foto: Christian Charisius

Schärfere Corona-Regeln: Kritik von Handel und Friseuren

Der Einzelhandel hält die geplante 2G-Regel für einen Schlag ins Kontor. Vorbehalte gegen 2G-Plus äußert der Städtetag.

Mehr als eine Million Niedersachsen geboostert

1,1 Millionen Menschen in Niedersachsen haben nach Angaben des Robert Koch-Instituts vom Freitag ihre Booster-Impfung bereits bekommen. Das entspricht etwa 14 Prozent der Bevölkerung des Landes. Innerhalb der vergangenen zwei Wochen hat sich die Zahl damit mehr als verdoppelt.

2G im Einzelhandel wohl ab nächster Woche

Mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Gipfels am Donnerstag zeigte sich Weil zufrieden. Er begrüße die strengeren Corona-Regeln, die bei dem digitalen Treffen der Länderchefs mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beschlossen wurden. Im Wesentlichen sei der vorsichtige Kurs Niedersachsens bestätigt worden, sagte Weil im Anschluss. Die 2G-Regel für den Einzelhandel wird laut Bund-Länder-Beschluss bundesweit in Kraft treten. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken. Weil sagte, dass dieser Beschluss in der kommenden Woche in die Landes-Verordnung eingearbeitet werden soll. Dann solle feststehen, von welchem Tag an dies genau gelten soll.

Weitere wichtige Punkte des Beschlusses:

  • 2G im Einzelhandel: Ungeimpfte dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Supermärkte besuchen
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Private Treffen werden auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren
  • Maskenpflicht an Schulen für alle Klassenstufen
  • Ab dem Schwellenwert von 350 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner müssen Clubs und Diskotheken schließen
  • Der Impfstatus soll zeitlich begrenzt werden, laut Merkel diskutiert die EU dabei über neun Monate. Auffrischungsimpfungen können ihn entsprechend verlängern
  • 30 Millionen weitere Corona-Impfungen bis Weihnachten sind als Ziel für Deutschlands Impfkampagne ausgegeben
  • Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen gegen das Virus vornehmen
  • Bundesweit gilt am Silvester- und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot, zudem ein Feuerwerksverbot „auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen“
menschen warten vor einer Corona-Teststation. © dpa Foto: Hendrik Schmidt

2G-Plus in Niedersachsen: Wo kann ich mich testen lassen?

Vor den Testzentren in Niedersachsen stehen die Menschen Schlange. Kritik kommt von den Grünen und aus der Altenpflege. (02.12.2021)

Großveranstaltungen: Deutlich weniger Zuschauer

Laut Beschluss wird künftig die Zuschauerzahl für Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen deutlich verringert. Maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität darf genutzt werden – in Innenräumen aber höchstens 5.000 Besuchende, im Freien höchstens 15.000. Zudem sind medizinische Masken zu tragen, 2G gilt ohnehin. Allerdings kann Teilnehmenden auch 2G-Plus, also ein zusätzlicher aktueller Corona-Test, vorgeschrieben werden. In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen als sogenanntes Geisterspiel durchgeführt werden.

Ein Schild mit der Aufschrift "2G-Regelung. Bitte Impfnachweis" hängt am Fenster eines Lokals in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Daniel Bockwoldt

Neue Corona-Regeln: Bundesweite Einschränkungen für Ungeimpfte

Im Einzelhandel sowie bei Kultur- und Freizeit-Veranstaltungen gilt künftig bundesweit die 2G-Regel. Für Ungeimpfte gibt es Kontaktbeschränkungen. Auch ein Böllerverbot kommt.

Impfpflicht: Ethikrat soll Empfehlung aussprechen

Eine allgemeine Corona-Impfpflicht, für die sich Weil ebenfalls ausgesprochen hatte, soll zunächst im neugewählten Bundestag diskutiert und entschieden werden. Sie könnte ab dem kommenden Februar greifen, sagte Noch-Kanzlerin Merkel. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung vorbereiten. Am kommenden Dienstag soll der Landtag in Hannover zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Themen sind Ministerpräsident Weil zufolge, ob das Land von der Länderöffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen sollte und wie die Warnstufe 3 ausgestaltet werden soll.

Medizinskandal Alterung

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