Das mutmaßlich erste Mordopfer eines Coronaleugners in Deutschland heißt Alexander W., 20 Jahre alt. Der Student, der nebenher an einer Tankstelle arbeitet, muss sterben, weil der Kunde Mario N. in seinem Hass auf die Pandemie-Politik so aufgepeitscht ist, dass er es nicht ertragen kann, auf die Maskenpflicht hingewiesen zu werden. Er verlässt den Verkaufsraum, kehrt kurze Zeit später mit einem Revolver zurück und drückt ab.
Wer wissen will, wo dieser Tunnelblick entstehen kann, wo N. und andere Pandemieleugnerinnen und Querdenker sich gegenseitig in ihren Überzeugungen beipflichten und immer stärker radikalisieren, der landet unweigerlich bei Telegram. Der Internet-Messenger-Dienst ist sowohl in der Verschwörungsszene als auch unter Rechtsextremen die Plattform der Wahl, um ihre Erzählungen und geschlossenen Weltbilder zu verbreiten. Nach dem Mord an Alexander W. wird die Tat in manchen Foren gefeiert, es wird zu weiteren Morden aufgerufen, offenbar ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das müsste nicht sein, erklärt der Internetrechtler Matthias C. Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung im Gespräch mit ntv.de. Gegen Hass und Hetze auf Telegram vorzugehen, sagt Kettemann, der in Innsbruck als Professor für Internetrecht lehrt, wäre gar nicht so schwierig.
ntv.de: Telegram erscheint wie ein Sammelbecken für rechte Hetze, Aluhut-Träger und Schwurblerinnen. Wird das für den Ruf der Plattform nicht gefährlich?
Matthias Kettemann: Telegram versucht einen Balanceakt. Derzeit moderieren sie kaum, sie gehen aber gegen Inhalte von Leuten vor, die ihre Plattform ausnutzen wollen. Cyberkriminelle oder Spam, sie lassen ständig ihre Security-Algorithmen drüber laufen, das muss eine Plattform heute machen. YouTube und Facebook bekennen sich aber darüber hinaus auch noch zu bestimmten Werten, sie moderieren wesentlich stärker, auch wenn man noch genug Kontroverses dort finden kann.
Telegram macht das nicht ….
…. und wirbt für sich genau damit: Wir verbieten hier niemandem den Mund. Wer nach Verschwörungserzählungen sucht, weiß, dass er hier fündig wird, die Szenen sind untereinander gut vernetzt – auch mit rechten und antisemitischen Gruppen. Nun müssen die Betreiber der Plattform navigieren zwischen dem Freiheitsanspruch, der sie so attraktiv macht, und der Gefahr, dass Staaten mit Beschränkung reagieren, weil gegen Gesetze verstoßen wird. Die Balance stimmt nicht mehr. Telegram hat den Bogen eindeutig überspannt.

Professor Matthias C. Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung lehrt Internetrecht an der Universität Innsbruck.
Aber mit welcher Konsequenz? Oft heißt es: Die Gruppen, in denen Hassbotschaften verbreitet werden, sind alle „geschlossen“, also nicht öffentlich, darum könne das nicht strafrechtlich verfolgt werden. Stimmt das?
Nein. Was die Gesellschaft oder ein Messenger-Dienst als „nicht öffentlich“ definieren, hat nichts damit zu tun, was laut Gesetz „nicht öffentlich“ ist. Diese geschlossenen Gruppen, in die man also nur nach Aufforderung eintreten kann, können bei Telegram bis zu 200.000 Mitglieder haben, das entspricht der Einwohnerzahl von Kassel. Ein Chat, dessen Botschaften ganz Kassel erreichen würden, könnte juristisch wohl kaum als „privat“ gewertet werden.
Was heißt denn „privat“? Nehmen wir an, jemand leugnet den Holocaust auf einer Geburtstagsparty – 30 Gäste. Ist das privat oder öffentlich?
Solange es eine begrenzbare, bekannte Personengruppe ist – also 30 gute Freunde – ist das privat. Die Holocaustleugnung wäre allerdings trotzdem strafbar, auch im privaten Rahmen. Das Strafmaß ist nur geringer.
Dasselbe in einer Telegram-Chatgruppe mit 30 guten Freunden?
Da wäre es ebenso – nicht öffentlich, trotzdem aber strafbar.
In einem geschlossenen Telegramkanal, in den man also nur über eine Einladung eintreten kann, mit 200.000 Leuten?
Offen oder geschlossen – das ist bei dieser Menge nicht relevant. Die Äußerung wäre öffentlich und strafbar.
Was macht es dann so schwierig, Leute, die auf Telegram Gewalt verherrlichen oder gar zu Mord aufrufen, strafrechtlich zu verfolgen?
Rechtlich geht das auf jeden Fall, das Problem ist die technische Umsetzung. Die Behörde muss versuchen, über Telegram herauszufinden, wer diese hetzende Person ist. Telegram sitzt aber in Dubai und hat dort gar keine Zustelladresse und die Behörden somit keinen Ansprechpartner. Man erreicht schlicht niemanden.
Wie könnte es dann gehen? Telegram ganz zu sperren, wäre wohl keine Lösung.
Eine Sperrung der Domain ist theoretisch möglich, wäre aber Ultima Ratio, wirklich die allerletzte Option. Die nutzt man nur gegen Seiten, deren Geschäftsmodell selbst schon illegal ist, aber nicht gegen solche, auf denen unter anderem auch illegale Inhalte vorhanden sind. Telegram in Deutschland einfach vom Netz zu nehmen, das wäre so, als ob man eine Messerfabrik schließen würde, weil mit Messern auch Leute umgebracht werden. Gerade im Bereich der Kommunikation ist es ganz wichtig, dass der Staat sich zu einer offenen, freiheitlichen Kommunikation bekennt.
Was also ist die Alternative?
Es ginge über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das wurde 2017 verabschiedet, und eines seiner Kernanliegen ist, dass solch ein Unternehmen eine Zustelladresse in Deutschland haben muss. Selbst Facebook und Twitter hatten, bevor das Gesetz kam, deutsche Behörden über Jahre auflaufen lassen. Es hieß dann, die Beschwerde müsse nach Dublin zugestellt werden, der Inhalt müsse erst übersetzt werden, oder: „Huch, die Anfrage haben wir ja gar nicht bekommen.“ Darum war klar: Die lokale Zustelladresse würde ein zentraler Punkt im NetzDG werden.
Darüber hinaus sagt das NetzDG auch, die Plattformbetreiber müssen gemeldete Inhalte, die klar rechtswidrig sind, binnen 24 Stunden entfernen und solche, die nicht ganz so klar rechtswidrig sind, binnen einer Woche. Darum wäre der einfachste Weg, um Telegram besser zu regulieren, dass man sicherstellt, dass die Plattform unter das NetzDG fällt – zumindest mit ihren öffentlichen Kommunikationskanälen – genau wie YouTube, Twitter oder Facebook. Das tut Telegram derzeit nicht. Ein Grundfehler, als man dieses Gesetz entwickelt hat, war, Plattformen für individuelle Kommunikation außen vor zu lassen, auch Whatsapp. Die haben sich aber bald gewandelt, wer ganz Kassel in eine Gruppe setzen kann, ist keine Individualplattform mehr, auch wenn private Chats weiterhin stattfinden.
Dann wäre die Lösung, das NetzDG zu überarbeiten?
Es könnte sogar jetzt schon auf Telegram angewandt werden, die Justizbehörden müssten es etwas weiter interpretieren. Das Bundesamt für Justiz geht schon jetzt in zwei Verfahren gegen Telegram vor. Eine Überarbeitung des NetzDG wäre natürlich am sichersten, wird aber auch etwas länger dauern. Wichtig ist, den Fokus auf die Hauptakteure zu legen. Man kann nicht jedes Schimpfwort nachverfolgen, sondern sollte sich konzentrieren, auf Drohungen zum Beispiel. Es gibt in Deutschland schon einige Staatsanwaltschaften, die in dem Bereich sehr aktiv sind. Dazu sind natürlich Google und Apple sehr mächtig: Wenn die drohen, Telegram in Deutschland aus ihren App-Stores zu nehmen, dann wird sich da ganz schnell etwas tun. Also sollte die Politik auch auf diese Unternehmen einwirken.