Schluss mit anonym: Die EU will die gesetzlichen Regelungen dafür schaffen, dass künftig bei Überweisungen mit Kryptowährungen Absender und Empfänger eindeutig identifizierbar sind.
Bitcoin & Co: EU will Geldtransfers mit Kryptowährungen komplett nachverfolgen können
Die EU will Kryptowährungen wie Bitcoin für Geldwäsche und andere illegale Geschäfte unattraktiver machen. Die EU-Staaten haben sich jetzt darauf geeinigt, dass Absender und Empfänger von Überweisungen mit Kryptowährungen klar benannt werden müssen. Das teilte der Europäische Rat mit.
Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben sich demnach „auf ein Mandat geeinigt, um mit dem Europäischen Parlament über einen Vorschlag zur Aktualisierung der bestehenden Vorschriften über die Informationen bei Geldtransfers zu verhandeln. Die Aktualisierung zielt darauf ab, den Anwendungsbereich der Vorschriften auf bestimmte Krypto-Vermögenswerte auszuweiten.“
Andrej Šircelj, Slowenischer Minister für Finanzen, begründet das Vorhaben so: „Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Lücken in unseren Finanzsystemen zu schließen, die von Kriminellen böswillig zur Wäsche unrechtmäßiger Gewinne oder zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten genutzt werden. Krypto-Vermögenswerte laufen immer mehr Gefahr, für Geldwäsche und kriminelle Zwecke missbraucht zu werden, und ich bin froh, dass der Rat bei diesem dringenden Vorschlag rasch Fortschritte erzielen konnte.“
Die EU will demnach die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten dazu verpflichten „vollständige Informationen über den Absender und den Empfänger der von ihnen abgewickelten Transfers von virtuellen oder Krypto-Vermögenswerten zu sammeln und zugänglich zu machen“. Dies entspricht einfach nur dem, was Zahlungsdienstleister derzeit bei konventionellen Überweisungen auch schon tun. Damit will die EU die Rückverfolgbarkeit von Krypto-Vermögenstransfers sicherstellen, um mögliche verdächtige Transaktionen besser identifizieren und gegebenenfalls sperren zu können.
Außerdem fordert der EU-Rat, dass bei Krypto-Vermögenstransfers unabhängig von der Höhe des Transaktionsbetrags alle Informationen über den Auftraggeber übermittelt werden.
Dieser Vorschlag ist Teil eines Pakets von Vorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat. Das Paket enthält auch einen Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche.