Die „Sanus Religio“ Religionsgemeinschaft bekommt immer mehr Zulauf. Es sind überwiegend enttäuschte Christen, die den großen Amtskirchen den Rücken kehren und Bürger, die sich nicht in Zwangsjacken zum Impf-Schlachthof abführen lassen wollen.
Und es ist das religiöse Bekenntnis der „Sanus Religio“ Religionsgemeinschaft, das sich klar und deutlich gegen jede Form des Totalitarismus wehrt:
„Ich bekenne mich zum Glauben an die unzertrennliche Einheit von Körper und Seele. Die Würde des Menschen ist für mich unantastbar, die körperliche Unversehrtheit ist für mich das höchste von Gott gegebene Gut, denn nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist
Ich lehne jegliche Gewalt ab, auch die Gewalt, die durch äußerliche Zwänge mir und anderen zugefügt werden soll. Dazu gehören auch medizinische Experimente und Verletzungen durch Injektionen jeglicher Art, die der körperlichen Integrität schaden können, sofern sie nicht der akuten Lebensrettung dienen
Ich glaube an die Selbstbestimmtheit des Menschen. Eingriffe, die zu psychischen, physischen Schäden und möglichen Spätfolgen führen können, sind mit meinem Glauben nicht vereinbar
Ich bekenne mich zum Glauben an die unzertrennliche Einheit von Körper und Seele. Die Würde des Menschen ist für mich unantastbar, die körperliche Unversehrtheit ist für mich das höchste Gut, denn nur in einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist.
Ich lehne jegliche Form der Gewalt ab. Gewalt auch im Sinne von allgemeinen oder bestimmten Zwängen von außerhalb sind mit meinen Glaubensgrundsätzen nicht vereinbar, egal ob körperlich oder seelisch. Dazu gehören auch medizinische Experimente und Verletzungen durch Injektionen jeglicher Art, die der körperlichen Integrität schaden können, sofern sie nicht der akuten Lebensrettung dienen.
Ich glaube an die Selbstbestimmtheit des Menschen. Eingriffe, welche, wie etwa die Impfung gegen Covid-19, zu physischen, psychischen Schäden und möglichen Spätfolgen führen können, sind mit meinem Glauben nicht vereinbar.“
Nun wurde gerade ein Rechtsgutachten im Auftrag von den Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. erstellt, das eine hoch interessante Passage enthält:
„Eine allgemeine Pflicht zur Impfung gegen Corona greift in den Schutzbereich weiterer Grundrechte ein. Betroffen sind das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG), das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) und das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte (Art. 12 Abs. 1 GG).“